Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.72

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schäft "Pembaurhof" in ihrer breiten Erklärung und Rechtfertigung angezogen hat,
komme ich als erstes auf den "Pembaurhof" zu sprechen.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Auf die Beantwortung der dringenden Anfrage.)
Nein, nicht nur auf die Beantwortung der
dringenden Anfrage. Du hast dieses Geschäft vorher auch schon angesprochen.
Die Mitglieder des Stadtsenates werden
sich erinnern, dass wir, wie üblich, am
späten Montagvormittag die Unterlagen zu
diesem Grundstücksgeschäft erhalten haben. Es waren sehr umfangreiche Unterlagen mit sehr vielen Verträgen und Akten.
Wir haben auch etwas anderes zu tun als
nur Akten des Stadtsenates zu studieren
und es war sehr schwer möglich, dies bis
zur Sitzung des Stadtsenates am Mittwoch
im Detail zu studieren. Es war ein dicker
Stapel Unterlagen zum Rechtsgeschäft
"Pembaurhof".
Bei diesem Rechtsgeschäft ist Dipl.Ing. Pertl bzw. die AP Immobilienberatung
GmbH bereits auf der ersten Seite als
MaklerIn bzw. VermittlerIn aufgeschienen im Gegensatz zum Geschäft "Griesauweg".
Beim "Pembaurhof" wurde uns klargelegt,
dass es eine wahnsinnige Aktie sei und
welchen Vorteil wir von der Stadtgemeinde
Innsbruck hätten, wenn wir das kaufen,
welche Reserven wir hätten und wie das
alles entwickelt werden könnte und
€ 4,5 Mio ein sehr gutes Geschäft für diese Liegenschaft wären.
Ich darf mit Stolz vermerken, dass es meine Person war, die im Zuge dieser Stadtsenatssitzung durch Fragen an Mag. Gerl
bzw. an Finanzdirektor Dr. Hörnler bemerkt hat, dass auf dieser gesamten Liegenschaft eine Dienstbarkeit für die Fröschl Bau GmbH liegt. Auf dieser Liegenschaft, die für uns interessant war und die
wir kaufen hätten sollen, hat sie das
Recht, abzubauen bzw. auch zu deponieren.
Ich habe mich erkundigt, was das bedeutet. Es hieß, dass die Fröschl Bau GmbH
immer nur einen Bescheid für einen kleinen Teil erhalten würde. Trotzdem ist es
im Grundbuch eingetragen.
GR-Sitzung 15.12.2011

Können wir in siebzehn Jahren überhaupt
über dieses Grundstück verfügen? Es hat
sich dann herausgestellt, dass wir natürlich nicht darüber verfügen können, weil
die Fröschl Bau GmbH diese Dienstbarkeitseintragung hat. Diese werden sie sich
vermutlicher Weise gut entgelten lassen,
wenn sie darauf verzichten wollen. Die
Stadtgemeinde Innsbruck wird hier einiges
hinzuzahlen müssen, wenn die Fröschl
Bau GmbH aus dem Grundbuch geht.
Das bedeutet, dass wir € 4,5 Mio auf siebzehn Jahre geparkt hätten, ohne dass wir
auch nur einen cm2 von diesem Grundstück verwenden hätten können.
Ich glaube, dass dies vielleicht auch eine
Aktivität im Sinne der Stadtgemeinde
Innsbruck und der Innsbrucker SteuerzahlerInnen war, dass wir darauf gekommen
sind und dieses Geschäft nicht den Weg in
den Gemeinderat gefunden hat. So verhält
es sich mit dem "Pembaurhof".
Ich habe über die Geschichte mit dem
Maklerhonorar nachgedacht. Es ist natürlich richtig, dass es KäuferIn und VerkäuferIn trifft. Nachdem ich bereits manchmal
etwas gekauft habe, habe ich mir gedacht,
wie das eigentlich üblicherweise ist.
Wenn ich irgendwo eine Wohnung oder
ein Grundstück sehe und weiß, wer
der/die EigentümerIn ist, an diese herantrete (so ist es aus dem Bericht der Kontrollabteilung zu entnehmen, dass die
Mag.-Abt. I, Präsidial- und Rechts- und
Liegenschaftsangelegenheiten und die
Mag.-Abt. IV, Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen, die Verhandlungen geführt hat) und mit ihm/ihr handelseinig werde, dass ich € 300.000,-- für die
Wohnung mit 100 m2 bezahle, ist dieser
Vertrag bzw. diese Kaufverhandlung abgeschlossen.
Dann kommt ein Dritter der mir sagt, er/sie
wäre hier MaklerIn gewesen und ich etwas
dazuzuzahlen hätte. Daraufhin werde ich
wahrscheinlich zum/zur VerkäuferIn sagen, dass wir eine Kaufpreisverhandlung
abgeschlossen und einen Preis vereinbart
haben und er/sie im Nachhinein nicht sagen kann, dass er/sie auch etwas möchte.
Das hätte am Anfang klargelegt werden
müssen und nicht im Zuge einer Nachverhandlung von der Frau Bürgermeisterin.