Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.77

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- 835 -

nat mit der Frau Bürgermeisterin, die den
neuen Quadratmeterpreis von € 270,-- mit
der Begründung der Einpreisung des Honorars von Dipl.-Ing. Pertl festsetzte. Dieses Honorar betrug somit € 4,-- pro m2.
Da Dipl.-Ing. Pertl in der Aktendokumentation nie angeführt wird, kann die Kontrollabteilung nicht beurteilen, ob bzw.
welche Leistungen er mit diesem Geschäft
erbracht hat. Auch war im Vorhinein vom
Anfallen eines Honorars nie die Rede. Ich
wollte nur fragen, ob das richtig ist.
Dr. Fankhauser wird als Auskunftsperson
in die Sitzung gerufen.
Dr. Fankhauser: Das ist korrekt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich kann dazu auch etwas sagen. Ich möchte einige
Erläuterungen und Aufklärungen machen
und denke, dass dies auch für die Gemeindeaufsichtsbehörde wichtig sein wird.
Es passt auch das, was GR Federspiel gerade gesagt hat.
Ich komme auf den Zeitpunkt zurück, wo
man sich auf den Betrag einigt, den
der/die VerkäuferIn glaubt, will, meint, haben zu wollen, haben zu müssen, haben
zu dürfen, zu dem Preis er/sie ein Grundstück verkauft.
Ich beziehe mich noch einmal auf den
Masterplan, den wir vor zwei Jahren in
Auftrag gaben und Ende September erhielten. Im Oktober und November waren
durchaus andere, große Dinge abzuwickeln. Es handelte sich darum, warum wir
diesen Masterplan nicht vielleicht zwei
Wochen vorher vorgelegt haben. Die zuständige Bürgermeisterin und die Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Integration, bringen ja ansonsten
nichts weiter, außer Tagesordnungen im
Bauausschuss mit bis zu dreißig Punkten.
Dieser Masterplan ist über lange Zeit entstanden und ich kann Ihnen sagen, dass
sich die Grundstückspreise von den EigentümerInnen nicht verändern, wenn dieser Masterplan vorliegt. Diese wissen untereinander manchmal besser Bescheid,
welche Preise man am Markt verlangen
kann als wir sie in der ersten Runde vielleicht erhalten. Hier kann man nicht davon
GR-Sitzung 15.12.2011

sprechen, dass quasi durch diesen Masterplan die Preistreiberei angefangen hätte.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Südlich vom Sport- und Freizeitpark TivoliNeu bemühen wir uns bereits seit beinahe
zehn Jahren um ein Grundstück. Diese
Freiflächen sind sehr schwer zu erhalten.
Wir müssen etwas vorlegen, wie wir glauben, Gebiete zu entwickeln.
Ich komme zu dem Punkt, wo ich gesagt
habe, dass man sich auf einen Preis einigt, den der/die VerkäuferIn für seine
Grundstücke haben möchte. Dann kommt
es zu einer Abwicklung des gesamten
Kaufvertrages (gibt es eine Zahlung, Verzugszinsen, wird gleich, später oder mit
der Eintragung bezahlt?).
In diesem speziellen Fall gab es zwei Teilbeträge. Der zweite Teilbetrag wurde
durch ein Versehen der Stadtgemeinde
Innsbruck - es wurde eine Einlageziffer
verwendet, die es schon gab - dreieinhalb
Monate spät bezahlt.
Ich kann mir das bei der Bank auf den Tag
genau berechnen lassen, wie viel Verzugszinsen anfallen. Bei einem Betrag von
über € 3 Mio ist das durchaus ein erklecklicher Betrag. Es gab keine Nachforderung, obwohl es im Kaufvertrag so stand.
Es geht mir um die gesamte Abwicklung
und um das, was GR Federspiel zitiert hat.
Ich verwehre mich dagegen, dass medial
dargestellt wurde, dass es einen handschriftlichen Vermerk (+ 1,5 %) der Frau
Bürgermeisterin gäbe. Den gibt es nicht.
Es gibt einen handschriftlichen Vermerk
eines Mitarbeiters, da mich dieser angerufen hat, ob die Vorgehensweise, dass an
die Stadtgemeinde Innsbruck kein Honorar
gestellt wird, für mich in Ordnung ist, da
das Honorar und damit das Risiko, das
auch die AP Immobilienberatung GmbH
und der dafür verantwortliche Geschäftsführer das Honorar erhält, an den/die VerkäuferIn übergeht.
Ob Klaus Wittauer dieses Honorar bereits
bezahlt hat oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis. Es wird aber eruierbar sein.