Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.78
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Ich komme auf die Mehrwertsteuer zurück.
Natürlich ist eine Rechnung zu stellen.
Wenn dieser Bericht an die Gemeindeaufsichtsbehörde übermittelt wird, lege ich
darauf Wert, dass diverse Unterlagen, die
ich heute bereits ergänzend festgestellt
habe (Genese, wie es zum Honorat der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
{IIG} gekommen ist) beigelegt werden.
Natürlich gibt es ein Honorar. Wir einigen
uns auf ein Honorar und die Mehrwertsteuer ist dann natürlich auch zu stellen.
Es ist aber auch bekannt, dass wir eine
andere Situation haben, wenn wir das als
Stadtgemeinde Innsbruck bezahlen,
Wenn das nicht legal wäre, würde ich mich
fragen, ob die Stadtgemeinde Innsbruck
überhaupt Leasinggeschäfte oder sonst
etwas machen darf. Leasinggeschäfte sind
legal, dienen aber auch zum Teil dazu,
dass man sich steuerliche Vorteile auch
als Gebietskörperschaft im Rahmen des
gesetzlich möglichen sichert. Als Stadtgemeinde Innsbruck werden wir uns wohl
nicht selbst schädigen.
Das meine ich auch in Bezug auf den
"Pembaurhof". Natürlich kann man dort in
voller Transparenz sagen, dass die Honorarnote separat gestellt wird und für die
Stadtgemeinde Innsbruck die Mehrwertsteuer anfällt. Wenn ich das anders lösen
kann, dass die Mehrwertsteuer zwischen
zwei Gewerbetreibenden anfällt, ist es im
Rahmen des Zulässigen. Es ist eine Gestaltungsfrage, wenn sich VerkäuferIn und
KäuferIn darauf einigen.
Für die Stadtgemeinde Innsbruck geht das
Risiko auf den/die VerkäuferIn über. Jetzt
kann ich feststellen, dass es, wenn ich
MaklerIn bin und die Rechnung an die
Stadtgemeinde Innsbruck stelle, vielleicht
gelegentlich sicherer sein kann, dass ich
das Geld innerhalb eines gewissen Zeitraumes erhalte. Das ist vielleicht nicht bei
jedem/jeder VerkäuferIn, mit dem/der ich
in privaten Geschäftsbeziehungen stehe,
der Fall. Die Stadtgemeinde Innsbruck ist
eine verlässliche, pünktliche und genaue
Zahlerin.
Ich vergleiche das Vorgehen der Einpreisung in Bezug auf die Steuergestaltung
mit einem Leasinggeschäft. Niemand wird
hier sagen, dass ein Leasinggeschäft illegal oder unkorrekt ist.
GR-Sitzung 15.12.2011
GR Grünbacher hat angesprochen, der
Gemeinderat müsste sich für diesen Bericht entschuldigen. Nein, wir werden klar
trennen, was die Kontrollabteilung in diesem Bericht geschrieben hat und welche,
teilweise aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate in der Öffentlichkeit kolportiert werden. Das ist der Unterschied. Ich
habe mit dem Leiter der Kontrollabteilung
das Thema besprochen - hier hat sich
auch gezeigt, was StRin Mag.a Pitscheider
zitiert hat - wann ein MaklerInnenhonorar
anfällt, was die Grundlage dazu ist, welche
Höhe ein Honorar hat und dass ein/eine
KäuferIn keinen Auftrag der Stadtgemeinde Innsbruck benötigt. Die Stadtgemeinde
Innsbruck war Käuferin. Das habe ich gestern gesagt, sage es auch heute und habe
es Dr. Fankhauser gesagt. Diese Erläuterung hätte ich mir im Bericht der Kontrollabteilung gewünscht, da dann die gesamte Diskussion, ob es einen Auftrag der
Stadtgemeinde Innsbruck benötigt, nicht
entstanden wäre.
Ich gestehe in Zeiten wie diesen allen zu,
dass wir wissen, was wir in einigen Monaten zu erwarten haben. In diesem Falle
wird das so herauszitiert und damit versucht, mich "anzupatzen".
Ich weise das zurück und korrigiere, dass
es keinen Auftrag der Stadtgemeinde
Innsbruck benötigt.
Ich habe vorhin versucht, das zu erklären
und bin zutiefst davon überzeugt. GR
Mag. Fritz du fragst, welches Hütchen sich
damit der/die MaklerIn aufsteckt.
Wir hatten den Fall mit einem dieser früheren Sachbearbeiter. Im Zuge eines Leasinggeschäftes gab es die Frage, ob die
Leasingraten zu hoch bezahlt wurden. Es
wurde dann jemand beauftragt. Wir erhalten einen gewissen Anteil, wenn es zu einem erfolgreichen Abschluss kommt.
Wir hatten auch den Fall eines Anwaltes,
der eine Abwicklung für uns gemacht hat.
Zwischen unserem Mitarbeiter und dem
Anwalt wurde an einen Dritten, der im Bereich des Tiroler Landestheaters eine
Abendlokalität betreibt, eine Zahlung zu
viel geleistet. Wie erhalten wir diese Zahlung zurück? Indem wir diesen Dritten klagen. Sie glauben es nicht, dass jener Anwalt, der diese fehlerhafte Berechnung
gemacht hat, vorgeschlagen hat, uns hier