Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.85

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 14-Dezember.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2011
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 843 -

bei der Anton-Eder-Straße - nicht so angenommen wird, wie wir uns das vorgestellt haben. Der Tagespreis beträgt dort
€ 5,--.
Natürlich gibt es auch eine Reihe von BürgerInnenreaktionen. Du weißt genau, dass
wir in den angrenzenden Gebieten und
Regionen, bis hin zur Kärntner Straße und
in Hötting-Süd, Schwierigkeiten haben.
Das sind jene Gebiete, wo ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, das natürlich etwas länger dauert.

33.

III 2690/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI - B14, Wilten, Bereich Pater-Reinisch-Weg Nrn. 3 bis 11,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum ersten Entwurf zwei Stellungnahmen eingegangen. Eine
Stellungnahme wurde zurückgezogen, die
zweite Stellungnahme blieb aufrecht.

Wir müssen, um diese Parkstraße korrigieren zu können, nach den gesetzlichen
Bestimmungen (§ 2 Abs. 1 Tiroler Parkabgabegesetz 2006) beim Ermittlungsverfahren nur den Straßenerhalter befragen. Das
ist erfolgt und diese Unterlage lag vor und
wurde im Verkehrsausschuss von Ing.
Schwarz vorgetragen. Es war die Grundlage für unsere Entscheidung.

Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten. Der Stellungnahme
kann entsprochen werden, weshalb ein
zweiter Entwurf vorgelegt wird.

Ich habe gedrängt, das rascher über die
Bühne zu bringen, weil die Menschen kein
Verständnis dafür haben, dass man hier
einen relativ großen Parkplatz mit zirka
250 Parkplätzen leer stehen lässt und in
den angrenzenden Gebieten Parkplatznot
herrscht. Das ist eine gute und richtige
Entscheidung, die hier getroffen wurde.
Ich ersuche den Gemeinderat um Zustimmung.

Beschluss (einstimmig):

Bgm.-Stellv. Gruber: Wir haben im Verkehrsausschuss sehr intensive Diskussionen. Es ist tatsächlich so, wie StR Pechlaner bereits erwähnt hat, dass man natürlich ein umfassendes Konzept anpacken
muss. Ich glaube, dass die jetzige Maßnahme notwendig und richtig ist.
Beschluss Punkte 1., 2. und 3. (einstimmig):
Mehrheitsbeschluss Punkt 4. (gegen
GRÜNE; 7 Stimmen):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden gemäß Beilage genehmigt.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 1.12.2011 und
15.12.2011:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Antrag des Bauausschusses vom
1.12.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI - B14, Wilten, Bereich
Pater-Reinisch-Weg Nrn. 3 bis 11, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, 2. Entwurf, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) auf
zwei Wochen herabgesetzt.
34.

III 10721/2011
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F41, Arzl, Bereich
Arzler Straße Nrn. 11 bis 25 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/gs), gemäß
§ 36 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 15.12.2011