Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.86
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- 844 -
Beschluss (einstimmig):
36.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B35, Arzl, Bereich des
gewidmeten Baulandes nördlich
der Rumer Straße sowie südwestlicher Canisiusweg (nördlicher Abschnitt), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
Antrag des Bauausschusses vom
1.12.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F41, Arzl, Bereich Arzler Straße Nrn. 11 bis 25 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/gs), gemäß § 36 TROG 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
35.
III 10734/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B33, Arzl, Bereich zwischen Arzler Straße und Wolfsgrube sowie die nördlich angrenzenden Grundstücke der
Wolfsgrube bis zur Fußwegverbindung zwischen Arzler Straße
und Kalkofenweg, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
1.12.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL - B33, Arzl, Bereich
zwischen Arzler Straße und Wolfsgrube
sowie die nördlich angrenzenden Grundstücke der Wolfsgrube bis zur Fußwegverbindung zwischen Arzler Straße und
Kalkofenweg, gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2011, wird beschlossen.
GR-Sitzung 15.12.2011
III 10736/2011
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
1.12.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL - B35, Arzl, Bereich
des gewidmeten Baulandes nördlich der
Rumer Straße sowie südwestlicher Canisiusweg (nördlicher Abschnitt), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
37.
III 10738/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B37, Arzl, Bereich östlich Kreuzgasse und nördlich
Fuchsrain, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
1.12.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL - B37, Arzl, Bereich
östlich Kreuzgasse und nördlich Fuchsrain, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird
beschlossen.
Ich möchte ergänzen, dass zu allen Punkten, welche Arzl betreffen, der Unterausschuss Arzl seine Zustimmung erteilt hat.