Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.100

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- 858 -

€ 730,--(zwischenzeitlich erhöht auf
€ 900,--) in Aussicht gestellt wird.
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Nach Ausscheiden des ehemaligen
Vize-Bgm. Sprenger wurden von
Bgm.-Stellv. Gruber und mir neuerlich
mit den für Wohnbauförderung und
Soziales ressortzuständigen Mitgliedern der Tiroler Landesregierung (LHStellv. Gschwentner und LR Reheis)
und der zugehörigen BeamtInnenenschaft, dem Geschäftsführer der Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbauund Siedlungs-GesmbH (TIGEWOSI),
Ing. Mariacher, sowie Vertreterinnen
des Tiroler Frauenhauses und der Initiative Frauen helfen Frauen, Gespräche geführt. Es war uns wichtig, beide
Opfereinrichtungen einzubinden.

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Die Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungs-GesmbH
(TIGEWOSI) hat Interesse, die Einrichtung und eventuell die Beratungsstelle zu errichten. Als Beitrag zur
"sozialen Wohnraumschaffung" bietet
die Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungs-GesmbH (TIGEWOSI) Eigenmittel in der Höhe von
€ 350.000.- zu einem sehr günstigen
Zinssatz von 2,5 % an.

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Die Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungs-GesmbH
(TIGEWOSI) wäre Baurechtsnehmerin der Stadtgemeinde Innsbruck, falls
ein Verkauf des Grundstückes nicht in
Frage kommt.

-

In weiterer Folge würde die Tiroler
Gemeinnützige Wohnungsbau- und
Siedlungs-GesmbH (TIGEWOSI) die
Einrichtung an den Träger vermieten ähnliche Konstruktion wie DOWASWohngemeinschaft im Schloss Mentlberg.

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In einer ersten Kostenschätzung anhand der groben Festlegung des
Raumbedarfes errechnet die Tiroler
Gemeinnützige Wohnungsbau- und
Siedlungs-GesmbH (TIGEWOSI)
Baukosten von ca. netto € 1,6 Mio.
(siehe vorliegende erste Kalkulation).

Die Ergebnisse der Gespräche können
wie folgt zusammengefasst werden:
-

Das Grundstück umfasst zirka
2.000 m2 und bietet einem Frauenhaus samt Garten ausreichend Platz.

-

Die Nutzfläche wurde für das Tiroler
Frauenhaus mit 800 m2 angeschätzt.

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Da das Tiroler Frauenhaus eine mit
Bundesmitteln geförderte Beratungsstelle führt, wurden auch externe Beratungsräume im Ausmaß von 80 m2
in die Kalkulation aufgenommen.

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Die Wohnbauförderung stellt weiterhin die Förderung aus dem Titel
"sonstige Heime" in Aussicht. Die
Förderung beträgt € 900,-- pro m2 förderbarer Nutzfläche.
Die Förderung wurde für das Tiroler
Frauenhaus nicht aber für eine externe Beratungsstelle in Aussicht gestellt.

-

Träger des Tiroler Frauenhauses soll
weiterhin der Verein sein.

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Auch LR Reheis betont die Notwendigkeit des Neubaus des Tiroler
Frauenhauses. Die Finanzierung der
Baukosten soll nach bisherigen Überlegungen über Tagsätze der vorübergehenden Bewohnerinnen aus eigenem Einkommen oder dem Titel der
Mindestsicherung erfolgen.

GR-Sitzung 15.12.2011

Die Frau Bürgermeisterin vertritt nun die
Meinung, dass die beiden AntragstellerInnen mit dem jeweiligen Gegenüber in der
Tiroler Landesregierung eine Vereinbarung ausverhandeln sollen, die alle Finanzierungsaspekte abdecken möge.
Dazu ist festzuhalten, dass die AntragstellerInnen den Auftrag des Stadtsenates
vom 13.1.2010 mehr als erfüllt haben.
Eine verbindliche Vereinbarung kann nach
dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) lediglich die Frau
Bürgermeisterin abschließen. Für die Verhandlungen stehen ihr die qualifizierten
MitarbeiterInnen der Stadtgemeinde Innsbruck zur Verfügung.
Darüber hinaus kann eine genaue Zusage
über die Wohnbauförderungsmittel erst
nach Vorlage eines konkreten Projektes,
das dem Wohnbauförderungsbeirat vorzulegen ist, erfolgen. Genau nach derselben