Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.104

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- 862 -

veranstaltungen die Eigenbewirtschaftung mit Speisen und Getränken
ermöglicht.

hat einem klaren Informationsauftrag
zu folgen, der über die bildreiche Bewerbung der Leistungen der Frau
Bürgermeisterin und der amtsführenden StadträtInnen weit hinausgeht.

Buchacher, Blaser Hajal, Eberl, Grünbacher, Marinell, Pechlaner, StRin Dr.in Pokorny-Reitter und Praxmarer, alle e. h.

"Innsbruck informiert" soll unter angemessener Berücksichtigung der
Vielfalt der im städtischen öffentlichen
Leben vertretenen Meinungen eine
objektive Auswahl und Vermittlung
von Informationen, einschließlich Berichten über die Tätigkeit der Organe
der Stadtgemeinde Innsbruck, über
das gesellschaftliche, kulturelle, sportliche, wirtschaftliche und politische
Leben in der Landeshauptstadt Innsbruck bieten, also die StadtbürgerInnen über wichtige politische, soziale,
wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Fragen informieren und damit das
Verständnis für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens fördern.

Die Stadtgemeinde Innsbruck hat vor der
Gründung der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH
(OSVI) durch den damaligen Bürgermeister bzw. seinem zuständigen Sportstadtrat
und jetzigen Geschäftsführer der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI), den Eissportvereinen die Benützung beider Hallen wie auch
eine ausgeglichene Bilanz, im Gemeinderat zugesagt,
Mittlerweile sind Veranstaltungen entgegen der politischen Versprechungen und
dem Firmenwortlaut in den Vordergrund
gerückt und die Sportvereine dürfen lediglich die Lücken füllen oder sind gar dazu
gezwungen, zu Trainings- und Wettbewerbszwecken ihr Training in benachbarten Gemeinden bzw. angrenzenden Bundesländern oder im Ausland durchzuführen.

2.

RELAUNCH UND RAHMENBEDINGUNGEN VON "INNSBRUCK INFORMIERT"
Es wird eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, unter Mitwirkung
von MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. I,
Medienservice, gebildet, die in diesem Sinne redaktionelle Richtlinien
bzw. ein "Redaktionsstatut" mit angemessener Unabhängigkeit (Weisungsfreiheit) der Redaktion der Zeitschrift erarbeitet. Dabei ist auch sicher zu stellen, dass dem, nach dem
neuen Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) einzurichtenden Klubobleuterat die Aufgabe zugewiesen wird, über die Einhaltung
dieses "Redaktionsstatutes" zu wachen und im Falle von Streitfragen
konsensuale Lösungen anzustreben.
(Ein Eingreifen in die operative Tätigkeit der Redaktion ist selbstverständlich nicht erwünscht.)

3.

ÜBERGANGSAUSGABEN VON
"INNSBRUCK INFORMIERT"
Bis auf weiteres, jedenfalls bis zum
Abschluss der Arbeiten an einem Redaktionsstatut im Sinne des Punktes 2., wird monatlich nur ein, auf die

Dass solche Zustände weder dem Breitennoch dem Spitzensport zuträglich sind und
für SportlerInnen, TrainerInnen, FunktionärInnen und Eltern eine völlig unzumutbare
Belastung darstellen und so auch keine
Spitzenleistungen möglich sind, versteht
sich von selbst.
Die Dringlichkeit ergibt sich durch die oben
genannten Umstände.
43.9

I-OEF 201/2011
Amtsblatt "Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert", Aufgabe und Zweck, Relaunch und
Rahmenbedingungen, Übergangsausgaben (GR Federspiel)

GR Federspiel: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

AUFGABE UND ZWECK VON
"INNSBRUCK INFORMIERT"
Das Mitteilungsblatt der Stadtgemeinde Innsbruck, "Innsbruck informiert"

GR-Sitzung 15.12.2011