Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.113

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- 871 -

an den Bauausschuss vom 3.3.2011 eingeflossen. Darüber wurde der Gemeinderat bereits informiert.
Zu Frage 4.: Dem Bauausschuss wurde
die Studie mit möglichen Entwicklungsrichtungen, aber noch kein konkretes Umsetzungskonzept vorgelegt. In diesem Sinne
wurde ein Grundsatzbeschluss über die
angestrebte Entwicklung getroffen. Weiterführende Gespräche und konkrete Verhandlungen sind erst auf der Grundlage
dieses politischen Grundsatzbeschlusses
sinnvoll und zielführend.
Zu Frage 5.: Nach dem Beschluss im
Bauausschuss am 1.12.2012, bei dem die
Grundsatzentscheidung für eine bevorzugte Variante getroffen worden ist, können
die im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration
vorgesehenen Schritte angegangen werden:
Weitere Vorgehensweise:
-

Diskussion und Verhandlungen mit
den betroffenen Vereinen auf Basis
des Grundsatzbeschlusses.

-

Planliche Konkretisierung in Richtung
Masterplan und Abschätzung der
Kosten, ausgehend von den Verhandlungsergebnissen mit den Vereinen
und entsprechend den politischen
Weichenstellungen.

-

-

-

Konkretere, städtebauliche Planungen erst auf Basis einer eindeutigen
Entscheidung.
Öffentlichkeitsarbeit und Einbeziehung der Bevölkerung parallel zum
Diskussions- und Entscheidungsprozess.
Verhandlungen zum Erwerb des Eckgrundstückes Reichenauer Straße/Langer Weg.

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 5 Stunden
40 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
GR-Sitzung 15.12.2011

45.4

I-OEF 186/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
der Liegenschaften EZ 1804 und
EZ 90010, beide KG 81136 Wilten
(Pembaurhof), von zusammen
378.839 m2 von Wittauer Klaus,
weitere Bearbeitung (SPÖ)

Die dringende Anfrage der SPÖ (Seite 850) wurde unter Tagesordnungspunkt 29. auf (Seite 816) von Bgm.in
Mag.a Oppitz-Plörer mündlich beantwortet.
45.5

I-OEF 187/2011
Verkehrslichtsignalanlagen,
Freischaltung der Grünphase
durch Betätigung eines Anmeldetasters (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 851) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die in der Erstschrift beigefügte Grafik 1 beinhaltet sämtliche Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) Innsbrucks. Die Farbe der Symbole gibt Auskunft darüber, ob eine Betätigung des
Anmeldetasters (Bedarfsanmeldung) erforderlich ist:
-

Keine Bedarfsanmeldung = Daueranmeldung (grün)

-

Bedarfsanmeldung
-

an manchen Schutzwegen (gelb)

-

an allen Schutzwegen (rot)

Die maximale Wartezeit konnte wegen der
sehr kurzen Bearbeitungszeit nicht erhoben werden. Jedenfalls werden diese speziell durch die Bevorzugungen des öffentlichen Verkehrs (ÖV) beeinflusst.
Zu Frage 2.: An den in der Graphik 2 grün
dargestellten Verkehrslichtsignalanlagen
(VLSA) sind entsprechende Änderungen
angedacht.
Zu Frage 3.:
Vorteil:
-

Höhere Absicherung gegen so genannte "feindliche" Relationen

-

Längere Freigabezeit anforderbar

-

Geringere Wartezeit möglich