Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.114
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Nachteil:
-
Anmeldung muss erfolgen
-
Bei älteren Steuergeräten längere
Wartezeit möglich
Zu Frage 4.: Durch Anmeldung oder/und
Freigabeverlängerungswunsch wird Einfluss in die Steuerung der Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) genommen. Das hat
Auswirkungen auf alle VerkehrsteilnehmerInnen - auch auf den motorisierten Individualverkehr (MIV).
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 5 Stunden
40 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
45.6
I-OEF 188/2011
Bericht der Kontrollabteilung
über die Prüfung von Grundstücksgeschäften der Stadtgemeinde Innsbruck mit Wittauer
Mathilde, weitere Fragen zu
Grundstücksgeschäften
(Die Innsbrucker Grünen)
Honorarvereinbarungen sind uns nicht bekannt und wurden auch nicht getätigt.
45.7
I-OEF 189/2011
Neubaustrecke der Straßenbahn
und Regionalbahn, Bevorrangung, Maßnahmen (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 853) Folgendes mit:
Flächendeckend sind Maßnahmen mit
dem Ziel "Nullwartezeit" nicht möglich günstigstenfalls an einzelnen Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA).
Begründung: Es gilt das Planungsprinzip:
Größtmögliche Bevorzugung und damit
Priorisierung öffentlicher Verkehrsmittel.
Innerhalb dieser Priorisierung hat das
schienengebundene Verkehrsmittel die
höchste Priorität. Im Ergebnis bedeutet
dies geringstmögliche Wartezeit für alle
öffentlichen Verkehrsmittel unter Gewichtung.
Dieses Planungsprinzip basiert auf:
-
Beschluss Stadtsenat: Priorisierung
öffentlicher Verkehrsmittel - auch
wenn zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs (MIV),
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 851) Folgendes mit (siehe auch Seite 813 unter Tagesordnungspunkt 29.):
-
Beschluss Gemeinderat zum Straßenbahnkonzept: Wesensgerechte
Behandlung der Straßenbahn,
-
Stand der Technik;
Zu Frage 1.: Nachdem sich der Zahlungszeitraum nicht nur auf den Zeitraum bezieht, in dem von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) die Geyrstraße abgewickelt wurde, sondern auch auf
die Zahlungen nachher, gilt für Frage 1.
bis Frage 6. die gleiche Antwort.
Nähere Erläuterung:
Im angegebenen Zeitraum erfolgte weder
von der Stadtgemeinde Innsbruck, der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) noch von der Innsbrucker Stadtbau
GmbH (ISG) eine Zahlung an die AP Immobilienberatung GmbH.
Es gab keine indirekten Zahlungen zwischen Familie Wittauer und der AP Immobilienberatung GmbH. Intern getroffene
GR-Sitzung 15.12.2011
Um an einer Verkehrslichtsignalanlage
(VLSA) sofort eine Freigabe erhalten zu
können, ist ca. 20 bis 40 Sekunden vor der
Ankunft (entspricht einer Entfernung von
rund 200 bis 600 m) eine Anmeldung per
Funktelegramm erforderlich. Damit werden
alle "feindlichen" Verkehrsrelationen an
der Kreuzung gesperrt und das angeforderte Freigabesignal zur richtigen Zeit gegeben - so die Theorie.
In der Praxis befinden sich zwischen der
Anmeldung und der entsprechenden
Kreuzung Unwägbarkeiten bis hin zu veränderlichen Haltestellenaufenthaltszeiten,
welche die Reisezeit beeinflussen.