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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.115

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- 873 -

Dadurch variiert die tatsächliche Ankunftszeit an der Kreuzung.

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:

Bei einer "Nullwartezeit" müsste damit die
Freigabe aufrecht gehalten werden und
damit wären alle anderen Relationen,
auch jene für andere öffentliche Verkehrsmittel, FußgängerInnen, RadfahrerInnen und den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu sperren.

Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 10 Stunden
40 Minuten.

Des Weiteren müsste bei "Nullwartezeit"
ständig gewährleistet sein, dass vor der
Straßen-/Regionalbahn befindliche Fahrzeuge (Linienbusse, Taxi usw.) geschützt
einfahren bzw. die Spur räumen dürfen.
Daraus leitet sich ab, dass keine absolute
Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) (Nullwartezeit) möglich ist,
sondern nur eine relative, um die Kriterien
laut Straßenverkehrsordnung (StVO) (Sicherheit, Leichtigkeit, Flüssigkeit) für alle
VerkehrsteilnehmerInnen zu gewährleisten.
Auflistung von Maßnahmen zur Bevorrangung der Straßen-/Regionalbahn nach
Bauetappe 1 (bis Fischerhäuslweg), Bauetappe 2 (bis Endhaltestellen - so genannten "Westast"):

Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
45.8

I-OEF 190/2011
Kindergärten, Personalstand
(Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 853) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Arbeitsgruppe ist noch
tätig und die Frage des Personalbedarfs in
Hinblick auf die Bestimmungen des neuen
Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes wird noch geprüft. Ein Personaleinsatzplan in Abstimmung mit der
geplanten stufenweisen Reduzierung von
Gruppengrößen ist in Arbeit.
Zu Frage 2.: Siehe Antwort zu Frage 1.

Eine Auflistung einzelner Maßnahmen ist
innerhalb der kurzen Beantwortungszeit
und ohne Bezug zu Lageplänen (so genannten Funktionspläne) nicht möglich.

Zu Frage 3.: Siehe Antwort zu Frage 1.

Auflistung wichtiger Maßnahmengruppen:

"(…) gewährleistet ist, dass in dem Zeitausmaß, das der Kernzeit entspricht, jede
alterserweiterte Kinderbetreuungsgruppe
ab einer Größe von zehn Kindern außer
mit einer pädagogischen Fachkraft zumindest mit einer Assistenzkraft besetzt ist".

1.

Möglichst ungestörte Anfahrt zur
Kreuzung - jedoch für alle öffentlichen
Verkehrsmittel (so genannten ÖVSpuren),

2.

Störungsminimierung für den öffentlichen Verkehr (ÖV), vor allem für die
schienengebundenen Fahrzeuge
auch auf der Strecke; insbesondere
Vorsorge zur Gewährleitung der Parallelführung von RadfahrerInnen und
Schienenfahrzeug,

3.

möglichst kurze Schutzwege (Mittelinsel, Gehsteigvorziehung, usw.),

4.

Stauraum für den motorisierten Individualverkehr (MIV), um den öffentlichen Verkehr (ÖV) bevorzugen zu
können (vergleiche Pkt. 1).

GR-Sitzung 15.12.2011

Zu Frage 4.: Gem. § 21 Abs. 4 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
(TKKG 2010) Abs. 4 lit. c lautet wie folgt:

Auch die Stadtgemeinde Innsbruck ist diesen gesetzlichen Vorlagen verpflichtet.
Zu Frage 5.: Siehe Antwort zu Frage 4.
Zu Frage 6.: Es liegt noch kein Bericht vor
- siehe Antwort zu Frage 1.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 3 Stunden.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.