Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.146

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Die Kontrollabteilung hat diese Sachverhalte der Leiterin des Amtes für
Familie, Bildung und Gesellschaft sowie dem zuständigen Mitarbeiter
der Schulverwaltung zur Kenntnis gebracht und empfohlen, die Transportleistungen künftig durch ordnungsgemäß ausgestellte Auftragsbestätigungen bzw. Lieferscheine des Unternehmens nachzuweisen und
die jeweiligen Aufwendungen entsprechend der haushaltsrechtlichen Gliederung in Volksschulen (TA 211000) und Hauptschulen
(TA 212000) zu differenzieren.
Im Anhörungsverfahren dazu versicherte die MA V/Amt für Familie,
Bildung und Gesellschaft, dass künftig alle Transporte umgehend abgerechnet und auch die jeweiligen Lieferscheine den Rechnungen beigelegt werden. Darüber hinaus werden die Rechnungen ordnungsgemäß auf die hierfür vorgesehenen Haushaltsposten (Volksschulen/Neue Mittelschulen) aufgeteilt und gebucht.
Transparente Angabe
des Verwendungszweckes

Die Kontrollabteilung hat auch eine – aus dem Buchungsstoff der städt.
Buchhaltung – willkürlich heraus gegriffene Auszahlungsanordnung
vom 01.07.2011 überprüft. Dabei handelte es sich um eine an die
"Feuerwehr der Stadt Innsbruck – Hauptfeuerwache" gerichtete Rechnung eines Blumengeschäftes. Die der Auszahlungsanordnung zugrunde liegende Faktura war zwar ordnungsgemäß mit einer Eingangsbestätigung der Berufsfeuerwehr Innsbruck versehen, einen eindeutigen Hinweis auf den Verwendungszweck konnte die Kontrollabteilung allerdings nicht feststellen.
Die Kontrollabteilung ersuchte um nachträgliche Bekanntgabe des Anlasses der Ausgabe und empfahl aus Gründen der Nachvollziehbarkeit
und Transparenz, künftig in jedem Fall den/die Empfänger/in bzw. den
konkreten Verwendungszweck auf den Ausgabenbelegen oder den
Auszahlungsanordnungen zu vermerken. Als Reaktion darauf hat der
verantwortliche Bedienstete der Berufsfeuerwehr der Kontrollabteilung
die angeforderten Daten nachträglich übermittelt und zudem betont,
dass er künftig darauf achten werde, dass der Verwendungszweck eindeutig aus dem Rechnungstext der Auszahlungsanordnung hervorgehe.
Auch in ihrer schriftlichen Stellungnahme betonte die Berufsfeuerwehr,
dass künftig der Empfehlung der Kontrollabteilung nachgekommen
werde.

Erholungsurlaub für
Innsbrucker Senioren in
Westendorf – Turnus 1

Im Rahmen der stichprobenartigen lfd. Gebarungsüberwachung im
III. Quartal 2011 wurde eine an das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft (Referat Frauenförderung, Familien und Senioren) gerichtete
Rechnung über € 3.069,00 behoben. Die Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit zeigten, dass es sich hierbei um die Abrechnung des Turnus 1 der Aktion „Erholungsurlaub für Innsbrucker
SeniorInnen in Westendorf“ handelt.
Der in diesem Zusammenhang maßgebliche Höchstbetrag für einen
Tag mit Vollpension einschließlich Betreuungsdienst wurde mit Beschluss des Stadtsenates vom 11.03.1998 seinerzeit mit ATS 350,00
(€ 25,44) pro Person festgesetzt und nach dem Verbraucherpreisindex

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Zl. KA-09585/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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