Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.149

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Weitere Recherchen dazu haben ergeben, dass der Preis für den Mittagstisch der VS Igls im Einvernehmen mit dem damaligen Leiter der
Dienststelle bereits mit 1. Jänner 2010 auf den tatsächlich verrechneten (€ 6,00 inkl USt) angehoben worden ist, eine schriftliche Dokume ntation dieses Umstandes jedoch unterlassen wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung, dieses Versäumnis umgehend
nachzuholen, hat die geprüfte Dienststelle unverzüglich entsprochen
und noch während der Prüfung eine schriftliche Vereinbarung über die
vollzogene Tarifanpassung für den Mittagstisch vorgelegt.
Miete für
Photonen-Dosimeter

Bei einer von der Berufsfeuerwehr unter dem Titel „Miete für PhotonenDosimeter“ vorgenommenen Auszahlung an das Institut für medizinischen Strahlenschutz und Dosimetrie (ISD) in Höhe von brutto
€ 721,25 wurde ein in Rechnung gestelltes Verspätungsentgelt von
brutto € 217,67 auffällig. Auf der gesetzlichen Grundlage des Strahle nschutzgesetzes (StrSchG) in Verbindung mit der in diesem Zusammenhang stehenden Interventionsverordnung (IntV) sind unter anderem auch Einsatzkräfte bei Feuerwehren mit Personendosimetern zur
Messung einer allfälligen Strahlenbelastung ausgestattet. Diese Dosimeter werden von der Berufsfeuerwehr über das ISD angemietet und
sind vom ihm als ermächtigter Dosismessstelle unverzüglich nach einer
Intervention bzw. ansonsten einmal jährlich auszuwerten. Für eine verspätete Rückübermittlung (bis 30. April des Jahres) von Personendosimetern an das ISD wird ein nach Verspätungsdauer gestaffeltes
„Verspätungsentgelt“ fällig. Im von der Kontrollabteilung geprüften Fall
wurde von der Berufsfeuerwehr für insgesamt 70 Dosimeter das jährliche Mietentgelt sowie für 68 Dosimeter ein Verspätungsentgelt in
Rechnung gestellt.
Um die Bezahlung von diesbezüglichen Verspätungsentgelten in Zukunft zu vermeiden, empfahl die Kontrollabteilung, die Fristsetzung mit
spätestens 30. April des Jahres lückenlos zu beachten, zumal es auch
in den Jahren 2008 (brutto € 156,70) und 2009 (brutto €1.097,08) zur
Verrechnung von derartigen Entgelten für die verspätete Rückgabe
gekommen ist. Im Anhörungsverfahren wurde von der Berufsfeuerwehr
dazu mitgeteilt, dass bereits Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern geführt worden wären und diese angewiesen wurden, für eine
rechtzeitige Rückführung Sorge zu tragen. Außerdem wurde angekündigt, in Zukunft die Termine elektronisch vorzumerken. Auch die Dokumentation über Erhalt, Weitergabe, Rücksendung u.ä. der Dosimeter
werde vom Zuständigen künftig genauer erfolgen.

Stundenweise
Betreuung,
Beaufsichtigung und
Obsorge eines
behinderten
Minderjährigen

Überprüft wurde eine Auszahlungsanordnung der MA V – Amt für Kinder- und Jugendbetreuung in Höhe von € 100,30 an ein Pflege - und
Sozialdienstleistungsunternehmen für die einmal wöchentlich vereinbarte stundenweise Betreuung, Beaufsichtigung und Obsorge eines
behinderten Minderjährigen im Zeitraum 01.06.2011 bis 30.06.2011.
Dabei korrespondierte der für die Abrechnung der erbrachten Leistungen angewandte Stundensatz in Höhe von € 14,16 nicht mit dem im
zugrunde liegenden Werkvertrag vereinbarten Stundensatz von

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Zl. KA-09585/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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