Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.160

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Durchführungszeitraum
entsprechend
Schlussbrief

Als Durchführungszeitraum der Bauarbeiten wurde die Zeit zwischen
dem 11.07.2011 und dem 23.09.2011 festgelegt, wovon die erste und
letzte Kalenderwoche für Arbeiten ohne Beeinträchtigung der Befahrbarkeit des Brückenbauwerks vereinbart wurden.

Behördlicher Bescheid

Der zustimmende behördliche Bescheid gem. § 90 StVO des Amtes für
Straßen- und Verkehrsrecht zur Ausführung der Sanierungsarbeiten
Grenobler Brücke erfolgte mit 04.07.2011.

Baustellenbedingte
Der Austausch der Fahrbahnübergänge sowie die Umleitung des flieVerkehrsleitmaßnahmen ßenden Straßenverkehrs wurden in drei Phasen durchgeführt. Dies

ermöglichte eine kontinuierliche Befahrbarkeit von mindestens einer
Brückenfahrbahn in Richtung Süden (Reichenau/Rossau) bzw. von
zwei Fahrbahnen in Richtung Norden (Olympisches Dorf) während des
Baustellenbetriebes.
Dokumentation der
Bauarbeiten

Die Kontrollabteilung nahm eine stichprobenmäßige Prüfung der von
der Baufirma geführten Bautagesberichte vor. Es wurden keine nennenswerten Auffälligkeiten offensichtlich.

Sicherheits- und
Gesundheitsschutz

Der durch die Stadt Innsbruck zur Überwachung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzes am Bau befugte SiGe-Beauftragte führte regelmäßige Baustellenbegehungen durch und fertigte von diesen Protokolle an. Im Rahmen der Begehungen wurde von Seiten des SiGeBeauftragten neben Mängeln, welche meist innerhalb kurzer Zeit behoben wurden, mehrmals das Fehlen oder die fehlerhafte Positionierung
von Jerseyleitwänden als sicherheitsrelevante Abgrenzung zwischen
dem Arbeitsbereich und dem für den Verkehr geöffneten Fahrbahnbereich beanstandet. Neben den diesbezüglichen Feststellungen im
SiGe-Protokoll wurde der zuständige Bauleiter der Baufirma auch
durch den zuständigen Mitarbeiter des Amtes für Tiefbau angehalten,
für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter zu sorgen.

Kosten

Die Kontrollabteilung führte stichprobenweise eine Prüfung der zum
Zeitpunkt der Baustellenkontrolle verfügbaren Abrechnungsunterlagen
durch. Gründe für Beanstandungen konnten nicht festgestellt werden.
Eine zeitpunktbezogene Prognose der Gesamtkosten durch die Bauleitung des Amtes für Tiefbau ergab die Einhaltung des vom Stadtsenat
beschlossenen Kostenrahmens.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 06.12.2011:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 15.12.2011 zur Kenntnis gebracht.

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Zl. KA-09585/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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