Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.169

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angekauften Grundstücke – durchaus von Bedeutung, zumal auf einem
Teil des Grundstücks Nr. 775/1 KG Igls der große (Außen-)Reitplatz
errichtet worden ist.
Ankaufsbeschluss
des Gemeinderates

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung vom 26.02.2004 den Beschluss, dass die Stadt Innsbruck das Grundstück Nr. 775/1 KG Igls
von Frau Wittauer ankauft.
3.2 Kaufabwicklung

Kaufpreis

Gemäß Kaufvertrag vom 27.12.2004/28.01.2005 lag der Kaufpreis für
dieses 2.978 m² große Grundstück bei € 25,00 pro m ². Insgesamt
ergab sich somit ein Kaufpreis in Höhe von € 74.450,00.

Einpreisung IglsAusgleich in Kaufpreis
Geyrstraße

Die Kontrollabteilung hielt fest, dass durch die Einpreisung eines so
genannten Igls-Ausgleichs in den Kaufpreis für die Grundstücke zwischen Kirchsteig und Geyrstraße in Amras, bezogen auf die Größe des
Igls-Grundstücks, ein zusätzlicher Betrag von ca. € 7,70 pro m² bezahlt
worden ist. Der effektive Gesamtkaufpreis für das Grundstück in Igls
belief sich somit aus Sicht der Kontrollabteilung auf € 32,70 pro m².

Einverleibung
Eigentumsrecht

Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 07.07.2005 wurde
das Eigentumsrecht für die Stadt Innsbruck einverleibt.

Aufrechtes
Bestandverhältnis

Im Kaufvertrag bestätigten die Vertragsteile, dass für das Grundstück
Nr. 775/1 KG Igls ein aufrechtes Bestandverhältnis mit der Reitsportzentrum Igls GmbH besteht und dieses Bestandverhältnis von der Käuferin zustimmend zur Kenntnis genommen wird.
4 Kauf des Grundstückes Nr. 579/2 KG Amras (Bleichenweg)
4.1 Vorgeschichte

Kaufangebot
Erbengemeinschaft
„Schloßseppl“

Im Oktober 2004 hat die anwaltlich vertretene Erbengemeinschaft
„Schloßseppl“ der Stadtgemeinde Innsbruck zwei Grundstücke im Gesamtflächenausmaß von 10.622 m² zum Kauf angeboten. Die östlich
des Einkaufzentrums DEZ, östlich bzw. südlich des Bleichenweges
gelegenen Grundstücke waren als Freiland gewidmet und wurden
landwirtschaftlich genutzt. Im ÖROKO 2002, rechtskräftig seit
06.12.2002, ist das gesamte zwischen dem Bleichenweg und der Autobahnauf- bzw. -abfahrt Innsbruck-Ost gelegene und ca. 5 ha große
unbebaute Gebiet als besonderes städtebauliches Entwicklungsgebiet
vorwiegend für eine gewerblich-industrielle Nutzung ausgewiesen. Vorzusehen sind standortadäquate Betriebe im Bereich Handel, Gewerbe
und Dienstleistungen, der zeitliche Bedarfshorizont ist mit 5 bis 10 Jahren nach Rechtskraft des ÖROKO festgelegt. Darüber hinaus ist in diesem Entwicklungsgebiet die Neuanlage einer Grünverbindung am Amraser Gießen mit Rad- und Fußweg sowie der Schutz der ökologischen
Freihaltefläche entlang der Böschung zur Autobahnauffahrt verordnet.

Annahme des
Kaufangebotes durch
die städt. Gremien

Im Hintergrund der Festlegungen im ÖROKO 2002 und der bei Annahme des Angebotes für die Stadtverwaltung sich bietenden Möglichkeit, die im ÖROKO geforderten Rahmenbedingungen zu schaffen und
damit eine Betriebsansiedlungspolitik im Sinne des seinerzeit (vom StS

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Zl. KA-08641/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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