Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.170

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im Jahr 1998) beschlossenen Wirtschaftsleitbildes aktiv gestalten zu
können, haben sich der StS und der GR in ihren Sitzungen am
24.11.2004 bzw. am 02.12.2004 entschlossen, die beiden Grundstücke
zum angebotenen Preis von € 285,00 pro m ² zu erwerben. Daraus
ergab sich ein Gesamtkaufpreis für die Liegenschaft von €
3.027.270,00. Nach dem Inhalt des Geschäftsbesorgungsvertrages
wurde mit den Vertragsdetails und der Abwicklung des Rechtsgeschäftes die IISG beauftragt.
4.2 Kaufvorgang
Kaufangebot der südlich In der Folge wurde der Stadtgemeinde Innsbruck von Frau Mathilde
angrenzenden GrundWittauer das ihr gehörende, an oben beschriebene Grundflächen südfläche
lich angrenzende Gst. Nr. 579/2, vorgetragen in EZ 1223 GB 81102

Amras mit einer Katasterfläche von 4.053 m² zum Kauf angeboten. Ein
schriftliches Kaufanbot hierüber war nicht aktenkundig.
Vorlagebericht IISG

Aus einem Vorlagebericht der IISG vom 03.02.2005 ging hervor, dass
die Eigentümerin der Stadt angeboten hat, das Grundstück zu den gleichen Konditionen zu erwerben, wie von der Erbengemeinschaft
„Schloßseppl“. Das bedeutete konkret einen Kaufpreis von € 285,00
je m², somit einen Gesamtkaufpreis von € 1.155.105,00. Auch die Fä lligkeit für die Entrichtung des Kaufpreises sollte gleich geregelt sein,
d.h. die Hälfte des Kaufpreises binnen 14 Tagen nach Unterfertigung
des Kaufvertrages (nicht jedoch vor Vorlage einer Ranganmerkung für
die beabsichtigte Veräußerung und völligen Geldlastenfreiheit) und
Bezahlung der zweiten Kaufpreisrate nach Rechtskraft einer Baulandwidmung, spätestens jedoch zum Jahresultimo 2009. Bis dahin war
eine Fixverzinsung von 2,5 % p.a. vorgesehen.

Vorgaben nach
dem ÖROKO 2002

Das gegenständliche Grundstück war als Freiland gewidmet und wurde
landwirtschaftlich (Grasschnitt) genutzt. Laut ÖROKO 2002 deckten
sich die für diese Grundfläche festgeschriebenen Vorgaben mit jenen
zuvor von der Erbengemeinschaft „Schloßseppl“ erworbenen Flächen.

Beschlussfassung durch Nachdem der StS in seiner Sitzung vom 23.02.2005 dem Rechtsgedie städt. Gremien
schäft zu den angebotenen Bedingungen seine Zustimmung erteilt hat,

wurde vom GR am 24.02.2005 beschlossen, den Antrag des StS
anzunehmen. Auf Anregung des damaligen 1. Vizebürgermeisters
Dr. Bielowski wurde jedoch vor jedem Euro-Betrag das Wort „maximal“
eingesetzt.
Nachträgliche
Kaufpreisminderung

Seitens des Vizebürgermeisters Dr. Bielowski geführte Nachverhandlungen haben am 02.03.2005 zur einer Reduktion des Kaufpreises von
ursprünglich € 285,00 auf € 280,00 pro m ² geführt. Dieser Umstand ist
laut Auskunft des mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes damals
befassten Sachbearbeiters der IISG im Rahmen eines Telefonats
kommuniziert und in Form eines handschriftlichen Vermerkes festgehalten worden. Die näheren Gründe dieser Reduktion sind allerdings
nicht bekannt bzw. nicht dokumentiert. Letztlich sank der Kaufpreis für
das Grundstück um € 20.265,00 auf € 1.134.840,00.

Kaufabwicklung

Entsprechend den Bedingungen des (mit Datum 20.03.2005 bzw.
01.04.2005) abgeschlossenen Kaufvertrages ist die erste Kaufpreisrate
in der Höhe von € 567.420,00 am 18.04.2005 an die Verkäuferin über …………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-08641/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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