Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.37

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 14-November-gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 858 -

GR Mag. Kogler: Es hat ja eine Petition
gegeben, betreffend diesen StraßenbahnAst Richtung Peerhöfe, den wir heute noch
auf der Tagesordnung haben.
Da hat es eine Petition gegeben, aber im
Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft wurde sie zur
Kenntnis genommen und damit hatte es
sich im Prinzip.
Das verstehe ich jetzt nicht unter BürgerInnenbeteiligung. Man muss schon den direkten Weg nach oben gehen. Ich muss dazu
auch sagen, Ihr, GRin Mag.a Schwarzl, habt
ja damals eingelenkt in die Veränderung
des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR). Nur dahingehend, weil man ja
die BürgerInnenbeteiligung gestärkt haben
wollte.
Es stellt sich mir nun so dar, als ziehe man
hier noch eine zusätzliche Hürde ein. Einen
gewissen Vor-Check, dass man das nicht
sofort nach oben und nicht sofort in den
Gemeinderat hineinbringt. Es wird hier von
den Zuständigen der Ressorts vorher gewichtet, dann kommt ein Stop oder Go. Das
muss ich sagen, das ist für mich eine Hürde.
Ich sage es nur! Ihr habt es damals gefordert. Wie wäre es jetzt, wenn Ihr keine Ressortzuständigkeiten hättet? Dann würdet Ihr
das Ganze ganz anders sehen!
Man sollte den Prozess schon dahingehend
gestalten, dass der Weg in den Gemeinderat leichter wird. Ich kann nur sagen, genauso wie es natürlich auch den Stadtteilausschuss Igls gibt, heißt das ja nicht, dass
alles, was Igls betrifft, jetzt nur im Stadtteilausschuss vorberaten werden muss. Es
muss natürlich auch den Weg direkt in den
Gemeinderat geben. Das ist das Wichtige.
Wenn dort etwas ist, dann muss man eben
auch das Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) entsprechend anpassen.
Das ist auch ein laufender Prozess.
GR Onay: Ich hätte etwas zu berichtigen.
Wir haben nicht 400 Unterschriften bekommen, wir haben für diese Petition genau drei
Unterschriften bekommen. Das sei angemerkt.
Eines muss ich allerdings schon noch sagen! Ich bin jetzt nicht in der Position, dass
ich jemanden lehrmeistern möchte oder
GR-Sitzung 21.11.2013

darf. Wenn es so herüberkommt, dann entschuldige ich mich dafür. Aber, wenn ich
400 Unterschriften im Rücken habe, dann
reiche ich keine Petition ein, wenn ich das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) kenne.
Wir können bei einer Petition momentan
nicht mehr tun. Das sage ich auch den PetentInnen, die heute hier sind. Das wird oft
falsch kommuniziert. Eine Petition ist dazu
da, dass ein Problem aufgezeigt wird. Das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) erlaubt uns nicht, andere
Schritte zu setzen. Deshalb bitte ich, mit
dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) etwas sensibler umzugehen.
Wir konnten nicht mehr tun, denn mit
400 Unterschriften eine Petition einzureichen, ist, als würde man mit Heugabeln
Nudeln essen. Das geht einfach nicht. Das
ist das falsche Instrument dafür. Es kann
aber nachgeprüft werden. Es sind genau
drei Unterschriften auf der Petition, nicht
mehr.
StR Mag. Fritz: Eine Bitte! Lassen wir doch
die Kirche im Dorf!
Die eine Sache sind die direkt-demokratischen Instrumente, die im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) geregelt
und abgegrenzt sind. Da ist festgelegt, ab
so und soviel Unterschriften passiert dies
oder das. Das ist auch noch ausbaufähig.
Darüber wird der Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss, genau so wie
es vorher die Stadtrechtsreformkommission
(StRRK) getan hat, noch öfter diskutieren.
Da wird es dann vielleicht irgendwann wieder, wenn wir einen neuen Konsens haben,
neue Anträge an den Landesgesetzgeber
geben. Damit wird festgelegt, was noch
zusätzlich in das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hineinkommen
soll.
Aber direkt-demokratische Instrumente sind
bitte solche, die letztlich in eine Volksabstimmung münden. Dort wird auf eine einfache Frage mit Ja oder Nein geantwortet.
Damit endet das. Nicht alle Fragen sind jetzt
wirklich dafür geeignet, wie wir auch alle
wissen.
Ganz etwas anderes ist jene Ebene, bei der
immer gesagt wurde, Planungsverfahren mit
mehr oder weniger partizipativen Elemen-