Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.38
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ten. Da geht es schon um Größenordnungen.
Wenn StR Pechlaner beschließt, was er als
amtsführender Stadtrat darf, dass er neue
Gartenmöbel für den Kindergarten XY anschafft, dann braucht er dazu natürlich die
Ermächtigung. Er muss das im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck
haben. Das hat der Gemeinderat beschlossen oder er braucht einen Nachtragskredit.
Dann muss das auch der Gemeinderat beschließen. Die Auftragsvergabe ab einer
bestimmten Summe muss der Stadtsenat
beschließen, auch wenn das Geld schon im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck enthalten ist.
Aber wenn er nun vorher beschließt, er
setzt sich zwei Wochen mit dem Elternverein des Kindergartens zusammen, um mit
ihnen und den Kindern über die Anschaffung zu reden, dann kommt vielleicht eine
bessere Möblierung des KindergartenGartens zustande.
Vielleicht ergibt sich sogar eine bessere
Möglichkeit, wie man das in dem Garten
macht, als wenn das nur der Architekt gezeichnet hätte. Dann braucht er dazu keinen
Gemeinderatsbeschluss und dann werde
ich auch nicht schreien: "Die repräsentative
Demokratie ist in Gefahr, weil Du mich nicht
gefragt hast, StR Pechlaner!"
Bitte lassen wir doch bei solchen Sachen
die Kirche im Dorf. Um Derartiges geht es,
wenn wir den Entscheidungsprozess um
partizipative Elemente ergänzen und anreichern. Da reden wir nicht von Volksbefragung oder Volksabstimmung und von direkter Demokratie! Da reden wir von Einbeziehung der Betroffenen in Entscheidungen,
damit diese Entscheidungen qualitativ besser werden.
GR Grünbacher, wenn es um ein größeres
Problem geht, das einen ganzen Stadtteil
betrifft und wir das ernst nehmen, was das
Büro für BürgerInnenbeteiligung in dem
Leitfaden ausgearbeitet hat, dann braucht
das personelle und finanzielle Ressourcen,
damit ein solcher partizipativer Planungsprozess nicht ein völliger "Pflanz" gegenüber den BürgerInnen ist.
Dann braucht man für das Projekt einen
Nachtragskredit und dann sind wir erst wieder im Gemeinderat. Der befindet darüber,
GR-Sitzung 21.11.2013
ob dieser vorgeschlagene partizipative Planungsprozess, für den so und soviel Geld
ausgegeben werden muss, damit es etwas
"Gescheites" wird, ob das dafür steht oder
nicht.
In der Entscheidungsvorbereitung zu vielen
konkreten Sachen sollte auch überlegt werden, wo macht es Sinn, über das hinaus,
was bisher war. Man redet mit den Fachleuten der Fachdienststellen und macht dann
daraus einen Akt. Wo macht es da Sinn,
darüber hinauszugehen und partizipative
Elemente einzubauen. Das wird bitteschön
nicht in jedem Einzelfall der Gemeinderat
beschließen müssen. Das sind schon Sachen, die im Bereich der Amtsführenden
liegen.
Die Frau Bürgermeisterin kann das in ihrem
Bereich machen, ich, wenn es um den Bebauungsplan irgendwo über vier Grundstücke in Arzl geht und StR Pechlaner kann es,
wenn es um Kindergarten, Schulen und den
Sozialbereich geht. Das geschieht im Zuge
der Amtsführung und der Entscheidungsvorbereitung.
Dazu gibt es außer dem Gemeinderat als
oberstes Organ auch den Stadtsenat, der
vom Gemeinderat nach dem Verhältniswahlrecht gewählt worden ist. Es gibt die
Amtsführenden, die ebenfalls vom Gemeinderat gewählt worden sind. Im übrigen auch
unter bestimmten Voraussetzungen, das
steht im Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR), abgewählt werden können
beziehungsweise es kann ihnen die Amtsführung entzogen werden, wenn sie das
Misstrauen der Mehrheit im Gemeinderat
auf sich gezogen haben.
Der Gemeinderat ist und bleibt das oberste
Organ. Aber lassen wir die Kirche im Dorf.
Nicht jede kleine Entscheidung über den
Gang einer Entscheidungsvorbereitung
muss in den Gemeinderat.
GR Grünbacher: Jetzt hat StR Mag. Fritz
mindestens vier Kirchen im Dorf gelassen.
Das war jetzt schon relativ viel.
Ich muss die Kirche wieder irgendwie aus
meinem Kopf bringen. Es ist natürlich völlig
richtig, was Du gesagt hast. Aber Du bist
viel zu lange in dem politischen Geschäft,
als dass Du jetzt die Kindergartenbänke von
StR Pechlaner mit einem Straßenbahnschienen-Ast in der Peerhofsiedlung oder