Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.50

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 14-November-gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 871 -

Interessentinnen und Interessenten von
außerhalb waren die Parkplätze besetzt.
In diesen Gebieten besteht auch nicht die
Möglichkeit, sich einen Tiefgaragenabstellplatz anzumieten. Das gibt es nur in der
Innenstadt. Die bestehenden Tiefgaragen,
welche zu den Häusern gehören, sind bereits platzmäßig belegt.
In der letzten Legislaturperiode wurde über
alle möglichen Varianten diskutiert, wie man
das regeln und im Interesse aller einen
Ausgleich schaffen kann? Im Prinzip ist es
ein Ausgleich. Niemand wird damit zu
100 % glücklich sein. Es ist jedoch ein Ausgleich und man kann sagen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Innsbruck und auch Besucherinnen und Besucher wieder Parkmöglichkeiten erhalten,
ohne ewig zu suchen.
Das ursprüngliche Konzept, das ich bei der
Amtsübernahme wieder ausgegraben habe,
war wesentlich drastischer. Die Vorschläge,
bis 22.00 Uhr und € 1,-- für eine halbe
Stunde, haben wir etwas überschießend
gefunden. In Diskussionen wurde festgelegt, dass das Ende um 21.00 Uhr und der
Preis € 0,70 sein sollte.
Wir sind überzeugt, dass es funktionieren
kann. Ich habe bereits die fünfte Informationsveranstaltung abgehalten. Die Mehrheit
jener Menschen, die dort erschienen ist,
erkundigte sich, wann man damit startet.
Wir waren in jenen Stadtteilen, die zugeparkt sind. Die Menschen dort verzweifeln,
da sie keine Möglichkeit haben, in einer
Tiefgarage oder im Garten zu parken, da sie
weder das eine noch das andere besitzen.
Sie sind auf die Oberflächenparkplätze angewiesen und haben die Notwendigkeit, mit
ihrem Auto von A nach B zu fahren. Manchmal ist das Auto auch hochvernünftig, wenn
es so benützt wird, wie es gedacht ist
(schwere Lasten transportieren oder zum
Beispiel in abgelegene Gegenden zu gelangen).
Ich freue mich auf die Diskussion, denn wir
haben bereits sehr viel via Zeitungen und
über facebook debattiert. Ich bin nach den
fünf Informationsveranstaltungen überzeugt,
dass es ein gutes Konzept ist. Wir werden
ein Jahr nach der Einführung wieder in die
jeweiligen Stadtgebiete gehen und nachfragen, ob die Menschen zufrieden sind oder
es irgendetwas zu verbessern gibt.
GR-Sitzung 21.11.2013

Rund um das Freibad Tivoli gab es bereits
die Bitte, die derzeitige Parkstraße (Montag
bis Freitag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr) auf
Samstag und Sonntag auszudehnen. Wir
warten jetzt und nach einem Jahr kann man
über die Notwendigkeit debattieren. Ich
möchte nicht sofort alles auf Samstag und
Sonntag ausdehnen, denn ich glaube, dass
das zu viel wäre.
Im ursprünglichen Konzept war im gesamten Innenstadtbereich auch der gesamte
Samstag bewirtschaftet. Der Vorschlag, es
an Samstagen von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr
einzurichten, war uns zu viel. Deshalb bleiben wir, wie es seit Jahrzehnten bereits der
Fall ist, von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
glauben, dass das ausreichend ist.
Die Menschen wohnen hier, zahlen hier
Steuern und kaufen hier ein. Sie haben das
Recht, dass sie ihr Auto auf der Straße abstellen können, sofern keine Möglichkeit
einer Tiefgarage oder eines Gartens besteht. Aufgrund der alten Häuserstruktur
kann man in sehr vielen Stadtgebieten nicht
ausweichen.
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Ich finde
das nicht lustig, denn die Sache ist sehr
ernst.
Nach § 32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) beantrage ich
die Zurückstellung dieses Tagesordnungspunktes.
Ich habe ernsthafte Bedenken, ob dieser
vorliegende Verordnungsentwurf wirklich
verfassungskonform zustande gekommen
ist.
Ein verfassungskonformes Zustandekommen der Verordnung ist aufgrund folgender
Punkte nicht gewährleistet:
-

Im Anhörungsverfahren wurde den zur
Begutachtung berechtigten Organisationen und Körperschaften nicht, wie es
gesetzlich vorgeschrieben ist, ein Verordnungsentwurf übermittelt, sondern
lediglich ein Aktenvermerk mit beabsichtigten Änderungen. Das Anhörungsverfahren wurde somit nicht gesetzeskonform durchgeführt.

-

Im Verordnungsentwurf D, bei der
Neuerlassung der Parkabgabenverordnung § 7, ist die geregelte Wertsiche-