Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.51

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- 872 -

rung der Parkabgabe enthalten. Diese
steht im klaren Widerspruch zum Tiroler Parkabgabegesetz. Dort ist geregelt, dass Parkgebühren in Zahlen
konkret zu beschließen sind.
Außerdem soll und kann der Gemeinderat als beschlussfassendes Organ
die Preisgestaltung in Zukunft aufgrund
dieser Vorlage nicht von sich abweisen
und an andere Parameter koppeln.
So würde es an die Statistik Austria abgeschoben werden.
Dieser Tagesordnungspunkt sollte deshalb
bis zur Gewährleistung des verfassungskonformen Zustandekommens der Vorlage
und des Antrages zurückgestellt werden.
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, FPÖ,
RUDI, TSB, GRin Moser und INN-PIRAT;
17 Stimmen):
Der Antrag auf Zurückstellung des Antrages
wird abgelehnt.
StR Gruber: GRin MMag.a TrawegerRavanelli wird eine Reihe von Abänderungsanträgen stellen.
Mit einem Antrag auf Zurückstellung haben
wir versucht, die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte darauf aufmerksam zu machen, dass aus unserer Sicht der
gesetzeskonforme Weg, diese Verordnung
zu beschließen, nicht gegangen wurde.
Heute haben wir viel von Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung gesprochen und von der
"Aktuellen Stunde" heraufkommend auch
manche Dinge des Rechtsstaates gestreift.
Die Zurückstellung wurde abgelehnt. Damit
schadet man aus meiner Sicht der Sache
selbst. Ich frage den Vorsitzenden, ob dieser Antrag nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) jetzt überhaupt zugelassen wird? Wenn ein Antrag
nicht rechtskonform formuliert oder aus
meiner Sicht heraus nicht so entstanden ist,
darf er nicht abgestimmt werden.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Zur tatsächlichen Berichtigung! Nur weil die Opposition
behauptet, dass es nicht rechtskonform
zustande gekommen ist, heißt es noch lange nicht, dass es so ist. Ihr habt das festgestellt. MMag. Dr. Joos kann dazu aufklären.
Wenn es dann so ist, darf die LandesaufGR-Sitzung 21.11.2013

sicht bei der Genehmigung entsprechend
einschreiten.
StR Gruber: Frau Bürgermeisterin, Du hast
vollkommen recht. Ich habe es als Frage
formuliert, ob dieser Antrag zugelassen
wird, da er aus Eurer Sicht rechtskonform
entstanden ist.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ja.)
Ich habe es nicht behauptet, sondern wir
haben diese rechtliche Frage begründet und
dargestellt. Es wurde mehrheitlich abgelehnt. Jetzt frage ich mich, genauso wie
beim "PEMA-Projekt". Es ist eine rechtliche
Frage, damit man es für die weiteren Schritte dieser Verordnung festlegen kann.
Glaubst Du, dass dieser Verordnungsentwurf rechtskonform zustande gekommen
ist? Wenn Du das sagst, ist das festgestellt
und wir können weiterdebattieren.
Du hast MMag. Dr. Joos erwähnt. Vielleicht
könnte man hier eine entsprechende
Rechtsauskunft darstellen.
Klar ist, dass die Sozialpartnerinnen und
Sozialpartner das nicht aus Jux und Tollerei
an die Öffentlichkeit gebracht haben. Sie
fühlen sich hier wirklich übergangen. Mit der
Kammer für Arbeiter und Angestellte Tirol
(AK) habe ich über dieses Thema nicht gesprochen. Ich glaube, man sollte das ernst
nehmen. Wenn man immer von Demokratie
und Beteiligung spricht, …
(StR Mag. Fritz: Die Wirtschaftskammer
Tirol {WKO} hat nichts gesagt - der Wirtschaftsbund Tirol.)
Nein, StR Mag. Fritz, dann bist Du nicht
informiert. Heute gab es eine Presseaussendung und von der Wirtschaftskammer Tirol (WKO) auch eine klare Aussage
mir gegenüber. Ich spreche nicht vom Wirtschaftsbund Tirol und kenne den Unterschied der beiden Organisationen.
Man spricht von Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und von Einbinden. Beim inhaltlichen Teil komme ich noch dazu, wie Bgm.Stellv.in Mag.a Pitscheider vorgegangen ist.
Vielleicht kann man die Rechtsauskunft
durch MMag. Dr. Joos geben lassen, damit
in diesem Punkt für uns mehr Klarheit besteht. Nachher möchte ich meine Wortmeldung weiterführen.