Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.58
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1. Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Verordnungsentwurf D § 3 (1) des gemäß Beschluss des Stadtsenates vom
6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegten Berichtes samt Antrag
werden in Punkt a und b die Beträge von
€ 0,70 durch € 0,50 und der Betrag von
€ 7,-- durch € 5,-- ersetzt.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
Eine Gebührenerhöhung ohne entsprechende Begleitmaßnahmen ist in Zeiten
steter Teuerung für viele betroffene Bürgerinnen und Bürger in schwierigen finanziellen Lebensumständen nicht tragbar.
2. Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verordnungsentwürfe werden dahingehend abgeändert, dass die im Westen in
den Gebieten im Entwurf für den Endausbau als gebührenpflichtige Parkstraße bezeichneten Zonen S, U und T abzüglich der
derzeitigen Zone 21, eine gebührenfreie
180-Minuten-Kurzparkzone (Montag bis
Freitag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr) entsteht. Das Gebiet der derzeitigen Zone 21
bleibt eine gebührenpflichtige 180-MinutenKurzparkzone (Montag bis Freitag von
9.00 Uhr bis19.00 Uhr).
Die Erweiterungsgebiete im Osten (Zonen
K, R, Q und P) werden auch in Hinkunft
nicht bewirtschaftet. Die derzeitigen gebührenfreien Kurzparkzonen im Osten bleiben
erhalten. In den Grenzregionen Wiesengasse und Kärntner Straße wird ebenfalls eine
180-Minuten gebührenfreie Kurzparkzone
eingeführt. Auch die Erweiterungsgebiete in
den Zonen L und M erfolgen als gebührenfreie 180-Minuten Kurzparkzone.
In der Innenstadt bleibt die derzeitige Regelung bestehen, lediglich die Neueinteilung
der Parkzonen wird entsprechend der Vorlage vorgenommen.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
Einer so weitreichenden Ausdehnung und
Neuorganisation ohne entsprechende Einbindung der betroffenen Menschen und
ohne Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
kann nicht zugestimmt werden.
GR-Sitzung 21.11.2013
Deshalb beantragt die ÖVP, die oben beschriebenen Änderungen zur Abschwächung der neuen Parkraumbewirtschaftung.
3. Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Verordnungsentwurf A § 1 des gemäß
Beschluss des Stadtsenates vom 6.11.2013
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vorgelegten Berichtes samt Antrag wird "bis
21.00 Uhr" durch "bis 19.00 Uhr" ersetzt.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
Für eine Ausweitung der Kurzparkzone in
der Innenstadt bis 21.00 Uhr fehlen sämtliche notwendige Begleitmaßnahmen, insbesondere wirksame Ergebnisse aus Verhandlungen mit Tiefgaragenbetreiberinnen
bzw. -betreibern.
4. Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Verordnungsentwurf D des gemäß Beschluss des Stadtsenates vom 6.11.2013
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vorgelegten Berichtes samt Antrag, wird der
§ 7 ersatzlos gestrichen.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
Eine schleichende Abgabenerhöhung ohne
Befassung des Gemeinderates ist nicht akzeptabel. Im Zuge der Beschlussfassung
zum Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck werden die Tarife, Gebühren und Abgaben der Stadt Innsbruck jedes
Jahr festgesetzt. Eine Ausnahme ist hierbei
in der Parkabgabeverordnung nicht sinnvoll.
5. Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt
Antrag wird dahingehend abgeändert, dass
bis zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung des Antrages ausgesetzt wird. Die
Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig
umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über
die Umsetzung schriftlich berichtet wurde
und dieser den Bericht zustimmend zur
Kenntnis genommen hat.
Die Stadtregierung wird beauftragt, in allen
Stadtteilen die Errichtung von Quartiersga-