Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.61
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Die Stadtregierung wird beauftragt, unter
Einbindung von Expertinnen bzw. Experten
ein Fördermodell zu erarbeiten, das eine
zielführende Förderung von privaten Stellplätzen, sowohl im Eigentum als auch zur
Miete, beinhaltet.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
Soll ich die Begründungen weiterhin vorlesen?
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Wie Sie möchten.
Ich habe Zeit.
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Ich
möchte nicht, dass es dann so ist, dass die
Sitzung wieder unterbrochen werden muss,
da es nicht richtig vorgelesen wurde.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: GRin MMag.a Traweger-Ravanelli, ich bitte Sie nur darum, die
Anträge auch schriftlich vorzulegen.
StR Gruber: Zur Geschäftsordnung! Ich
möchte aufklären, dass Abänderungsanträge nicht schriftlich erstellt werden müssen,
sondern nur auf Aufruf der Vorsitzenden
bzw. des Vorsitzenden. Das ist bisher nicht
passiert.
(Bgm.-Stellv. Kaufmann: Das habe ich gerade gemacht.)
Es ist bisher nicht passiert. Wir lesen sie
trotzdem vor. Ich möchte auch informell
sagen, dass sie bereits an die Klubobleute
ergangen sind.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: StR Gruber, ich
darf den § 34 der Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR) "Abänderungsund Ergänzungsanträge" kurz zitieren:
"(1) Jedes Gemeinderatsmitglied kann jederzeit während der Debatte über einen
Antrag eine Abänderung oder Ergänzung
desselben beantragen. Die Vorsitzende
bzw. der Vorsitzende kann verlangen, dass
ihm der Wortlaut der vorgeschlagenen Abänderung oder Ergänzung schriftlich vorgelegt wird."
Das habe ich jetzt gerade gemacht.
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Die Abänderungsanträge werden schriftlich vorgelegt. Ich lese die Begründungen nicht mehr
vor.
GR-Sitzung 21.11.2013
12. Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt
Antrag wird dahingehend abgeändert, dass
bis zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung des Antrages ausgesetzt wird. Die
Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig
umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über
die Umsetzung schriftlich berichtet wurde
und dieser den Bericht zustimmend zur
Kenntnis genommen hat.
Die Stadtregierung wird beauftragt, mit den
zuständigen Dienststellen im Stadtmagistrat, Beteiligungsunternehmen und in Zusammenarbeit mit geeigneten Vereinen ein
Konzept auszuarbeiten, inwieweit die steigenden Wohnkosten, verursacht durch die
neue Parkraumbewirtschaftung, abgefedert
werden können und selbiges umzusetzen.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
13. Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt
Antrag wird dahingehend abgeändert, dass
bis zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung des Antrages ausgesetzt wird. Die
Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig
umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über
die Umsetzung schriftlich berichtet wurde
und dieser den Bericht zustimmend zur
Kenntnis genommen hat.
Die Stadtregierung wird beauftragt, im
Rahmen der Umsetzung des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes, die derzeitigen Ticketautomaten nach Möglichkeit
technisch aufzurüsten bzw. ansonsten auszutauschen. Die Bezahlung mittels Kreditund Bankomatkarte soll ebenso unterstützt
werden, wie neue Bezahlfunktionen unter
Verwendung der NFC-Technologie (Near
Field Communication). Außerdem hat die
Stadtregierung dafür Sorge zu tragen, dass
die Automaten mit einer Wechselfunktion
ausgestattet werden. Ticketautomaten, die
in Gebieten aufgestellt werden, in denen