Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.63
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 884 -
18. Abänderungsantrag:
20. Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt
Antrag wird dahingehend abgeändert, dass
bis zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung des Antrages ausgesetzt wird. Die
Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig
umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über
die Umsetzung schriftlich berichtet wurde
und dieser den Bericht zustimmend zur
Kenntnis genommen hat.
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt
Antrag wird dahingehend abgeändert, dass
bis zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung des Antrages ausgesetzt wird. Die
Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig
umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über
die Umsetzung schriftlich berichtet wurde
und dieser den Bericht zustimmend zur
Kenntnis genommen hat.
Die Stadtregierung wird beauftragt, dass die
Mehreinnahmen, die in der Innenstadt durch
das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept anfallen, der "Gelben Innenstadtkarte"
sowie Marketingmaßnahmen für die Innenstadt zugutekommen.
Die mit Juni 2012 ausgelaufene Befreiung
von Fahrzeugen mit Gas-, Elektro- oder
Hybridantrieb von der Parkgebühr in Kurzparkzonen der Stadt Innsbruck wird wieder
aufgegriffen und fortgesetzt.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
a
MMag. Traweger-Ravanelli e. h.
21. Abänderungsantrag:
19. Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt
Antrag wird dahingehend abgeändert, dass
bis zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung des Antrages ausgesetzt wird. Die
Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig
umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über
die Umsetzung schriftlich berichtet wurde
und dieser den Bericht zustimmend zur
Kenntnis genommen hat.
Die Stadtregierung wird beauftragt, ein dynamisches Parkleitsystem für die Garagen
der Innsbrucker Innenstadt, wie im Arbeitsübereinkommen 2012 bis 2018 ausgeführt,
umzusetzen. Diese Maßnahme ist in jedem
Fall vor der Einführung des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes zu ergreifen.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
GR-Sitzung 21.11.2013
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verordnungsentwürfe des gemäß des
Beschlusses des Stadtsenates vom
6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegten Berichtes samt Antrag
werden insofern abgeändert, als dass eine
minutengenaue Abrechnung in allen Gebührentrichtungsmöglichkeiten aufgenommen wird und eine entsprechende Umformulierung in sämtlichen betroffenen Passagen erfolgt.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
22. Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt
Antrag wird dahingehend abgeändert, dass
bis zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung des Antrages ausgesetzt wird. Die
Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig
umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über
die Umsetzung schriftlich berichtet wurde
und dieser den Bericht zustimmend zur
Kenntnis genommen hat.