Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.65

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- 886 -

Haus-, Immobilien und Grundstückseigentümerinnen bzw. -tümer bis zum 31.3.2014
zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei
ist insbesondere darauf zu achten, dass die
Vergaberichtlinien gelockert werden, um
den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern ein
Abstellen des PKW"s für Tätigkeiten an ihren Liegenschaften zu ermöglichen (auch
ohne Hauptwohnsitz).

tungserweiterung) besonders in den
Parkstraßen im Westen bzw. in den gebührenfreien Kurzparkzonen verstärkte flächendeckende und durchgängige Kontrollen
durchzuführen.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
29. Abänderungsantrag:

a

MMag. Traweger-Ravanelli e. h.
27. Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt
Antrag wird dahingehend abgeändert, dass
bis zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung des Antrages ausgesetzt wird. Die
Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig
umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über
die Umsetzung schriftlich berichtet wurde
und dieser den Bericht zustimmend zur
Kenntnis genommen hat.
Die Stadtregierung wird beauftragt, sofortige
Verhandlungen mit den Betreibern der
Innsbrucker Tiefgaragen über eine generelle Umstellung hin zu einer minutengenauen
Abrechnung, aufzunehmen.

Der Gemeinderat möge beschließen:
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt
Antrag wird dahingehend abgeändert, dass
bis zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung des Antrages ausgesetzt wird. Die
Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig
umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über
die Umsetzung schriftlich berichtet wurde
und dieser den Bericht zustimmend zur
Kenntnis genommen hat.
Die für die Schneeräumung zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
angewiesen, nach Möglichkeit als Ablagerungsfläche für den geräumten Schnee
nicht die Parkplätze in den Kurzparkzonen
zu verwenden, sondern auf eingewinterte
Grünflächen zurückzugreifen.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.

MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
30. Abänderungsantrag:
28. Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt
Antrag wird dahingehend abgeändert, dass
bis zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung des Antrages ausgesetzt wird. Die
Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig
umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über
die Umsetzung schriftlich berichtet wurde
und dieser den Bericht zustimmend zur
Kenntnis genommen hat.
Die Stadtregierung wird beauftragt, im Zuge
der künftigen Kontrollen der Parkzonen
(durch die angesprochene Neuausschreibung bzw. durch eine entsprechende LeisGR-Sitzung 21.11.2013

Der Gemeinderat möge beschließen:
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt
Antrag wird dahingehend abgeändert, dass
bis zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung des Antrages ausgesetzt wird. Die
Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig
umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über
die Umsetzung schriftlich berichtet wurde
und dieser den Bericht zustimmend zur
Kenntnis genommen hat.
Die Stadtregierung wird beauftragt, die vorgesehene Dauerparkzone Hötting in der
Zone "Hötting-Dorf" (der Bereich östlich des
Botanischen Gartens bis inklusive des Bereiches des Kirchenplatzes) gesondert zu
behandeln. Die dort ansässigen Parkkar-