Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.101
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besteht keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Verzögerung um ein weiteres Monat.
38.6
der fortgeschrittenen Stunde nicht mehr zur
Behandlung gelangte und vertagt wurde. Es
besteht keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Verzögerung um ein weiteres Monat.
I-OEF 115/2013
Vergaberichtlinien der Stadt Innsbruck für öffentliche Aufträge,
Überarbeitung bezüglich Berücksichtigung bei entsprechenden
Auftragsvergaben Lehrlings- und
Berufsausbildungsmaßnahmen
der Unternehmen (StR Gruber)
StR Gruber: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen und meinen Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Vergaberichtlinien der Stadt Innsbruck
für öffentliche Aufträge haben dahingehend
überarbeitet zu werden, dass Angebotslegerinnen und -leger bzw. Betriebe mit entsprechenden Lehrlings- und Berufsausbildungsmaßnahmen bei dafür geeigneten
Ausschreibungen bevorzugt behandelt werden.
Gruber, Appler, Mag. Jahn, Mag. Kogler,
Dipl.-Ing.in Sprenger, MMag.a TrawegerRavanelli und Wanker, alle e. h.
Es liegt im öffentlichen Interesse, Anreize
für Betriebe und Unternehmen zu schaffen,
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
durchzuführen und Schwerpunkte auf die
Lehrlingsausbildung zu setzen. Als Auftraggeberin kann die Stadt Innsbruck hier gezielt einwirken und entsprechende Vergabekriterien vorgeben. Durch diese Maßnahme profitieren Lehrlinge, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Unternehmen
selbst, deren Bildungskapital dadurch einen
Wettbewerbsvorteil verschafft.
Die Stadt Wien hat auf Initiative der ÖVP,
SPÖ und den Wiener Grünen bereits dahingehende Projekte umgesetzt und bei entsprechenden Auftragsvergaben Lehrlingsund Berufsausbildungsmaßnahmen der
Unternehmen berücksichtigt. In diesem Falle kann die Stadt Wien durchaus Vorbild für
die Stadt Innsbruck sein.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass in der Sitzung des Gemeinderates vom 24.10.2013 der Tagesordnungspunkt "Einbringung von Anträgen" aufgrund
GR-Sitzung 21.11.2013
38.7
I-OEF 116/2013
Kontrollabteilung, Durchführung
von zumindest einer Querschnittsprüfung, also einer Vergleichsprüfung von Stadt und den
in Frage kommenden städtischen
Beteiligungen (GR Mag. Stoll)
GR Mag. Stoll: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck beauftragt die Kontrollabteilung gemäß § 74c
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) ab dem Kalenderjahr 2014
mit der jährlichen Durchführung von zumindest einer Querschnittsprüfung, also einer
Vergleichsprüfung des Stadtmagistrates
Innsbruck und den in Frage kommenden
städtischen Beteiligungen.
Mag. Stoll e. h.
Das Betrachten ähnlicher Bereiche in verschiedenen Einheiten, Firmen oder Körperschaften, heißt in der Betriebswirtschaft
Benchmarking. Benchmarking ist ein systematischer und kontinuierlicher Prozess
des Vergleichens von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen im eigenen Unternehmen, sowie mit denen in fremden Unternehmen in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben
mir in Theorie und Praxis gezeigt, dass sich
durch die Auslagerung und Ausgliederung
vieler kommunaler Aufgaben auch Sichtweisen und Zugänge verändert haben.
Wenn wir Vergleiche ziehen, entweder im
eigenen Bereich des "Hauses Innsbruck"
und/oder auch mit anderen Städten, dann
ist es wichtig, dass Gleiches Gleichem gegenübergestellt wird.
Greift nun die Kontrollabteilung thematische
Schwerpunkte heraus - etwa Lohnbuchhaltung, Telefonie, Beschaffung/Einkauf, Nutzung von Wochenend- und Bereitschaftsdiensten, Klarstellung von Zuständigkeiten
über die bestehenden Aufgaben hinaus etc.