Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.118
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Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich bin mir
beinahe zu 100 % sicher, das GRin
Dr.in Pokorny-Reitter das in dieser Periode
bereits eingebracht hat. Bring ihn ein und
ich weise ihn dann zurück, da er doppelt ist.
StR Wanker, ich werde das überprüfen. Der
Antrag ist nahezu deckungsgleich. Er unterscheidet sich nur in der Wortwahl zwischen
gemeinnütziger und sozialer Wohnbau. Ich
halte das in der Begründung für relativ unscharf. Möglicherweise gilt er als doppelt
eingebracht.
44.8
I-OEF 140/2013
Änderung der Wohnungsvergaberichtlinien (GR Kunst)
GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit meiner
Mitunterzeichnerin und meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
Die "Richtlinie über die Vormerkung als
Mietwohnungswerberinnen und werber" vom 9.7.2008 wird in nachfolgenden Punkten geändert:
a) Punkt II), 2. Satz lautet wie folgt:
"Das Punktesystem berücksichtigt
die sozialen und persönlichen Verhältnisse der antragstellenden Person und aller weiterer, mit dieser in
Hausgemeinschaft lebenden Personen."
b) Punkt 1. c), 1. Satz lautet wie folgt:
"Zwei Personen, beide müssen das
21. Lebensjahr vollendet haben."
c) Punkt 2. e) wird aufgehoben.
d) Dem Punkt. 2. wird folgender Satz
beigefügt: "Die Voraussetzungen
der lit. a) bis c) müssen sowohl von
der antragstellenden Person als
auch von allen weiteren, mit dieser
in Hausgemeinschaft lebenden
Personen, erfüllt werden."
e) Punkt 3.1 a) lautet wie folgt: "Zum
Zeitpunkt der Vormerkung seit zehn
Jahren ununterbrochen im Gemeindegebiet von Innsbruck mit Hauptwohnsitz wohnhaft. Dies gilt für die
antragstellende Person und alle
weiteren, mit dieser in Hausge-
GR-Sitzung 21.11.2013
meinschaft lebenden Personen, sofern diese das zehnte Lebensjahr
überschritten haben."
f) Punkt 3.1 b) wird ergänzt um folgenden Satz: "Dies gilt für die antragstellende Person und alle weiteren mit dieser in Hausgemeinschaft
lebenden Personen, sofern diese
das zehnte Lebensjahr überschritten haben."
2.
Das der Wohnungsvergabe zugrundeliegende Punktesystem wird geändert
wie folgt:
a) Punkt 1.a) lautet wie folgt: "Kinderzuschlag für Kinder die mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller
im gemeinsamen Haushalt leben
für das 1. Kind
16 Punkte
für das 2. Kind
8 Punkte
für das 3. Kind
6 Punkte
für jedes weitere Kind 0 Punkte"
b) Punkt 9. wird aufgehoben; stattdessen wird ein neuer Punkt. 9. eingefügt: "Sprachkenntnisse
Sprachniveaus laut dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) bezogen auf die Beherrschung der deutschen Sprache
Niveaustufe C 2
25 Punkte
Niveaustufe C 1
20 Punkte
Niveaustufe B 2
10 Punkte
Niveaustufe B 1
5 Punkte
Niveaustufen A 2 und A1 0 Punkte"
c) Punkt 13. lautet wie folgt: "Berechnungsgrundlage: Nettoeinkommen
laut Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (TWFG) in der gültigen
Fassung zuzüglich Beihilfen für
Miete, abzüglich Nettomiete (ohne
Strom, Wasser, Gas und Heizkosten)
Untergrenze pro Erwachsenem:
Ausgleichszulage plus 10%