Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.168
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Ausschließliche
Gemeindeabgaben
Aus dem Titel „Ausschließliche Gemeindeabgaben“ wurden im Wirtschaftsjahr 2012 Steuern, Nebenansprüche, Interessentenbeiträge,
Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Gebühren für die
Benützung von Gemeindeeinrichtungen in Höhe von rd. € 98,7 Mio.
vorgeschrieben. Gegenüber dem Präliminare waren Mehreinnahmen in
Höhe von rd. € 3,1 Mio. bzw. 3,2 % zu verzeichnen. Ein Vergleich der
im Jahr 2011 ausgewiesenen Vorschreibungen an „Ausschließlichen
Gemeindeabgaben“ mit jenen des Jahres 2012 zeigte Mehreinnahmen
von rd. € 0,8 Mio. bzw. 0,8 %, die im Wesentlichen auf die Zunahme
der Einnahmen an Kommunalsteuer zurückzuführen waren.
Ertragsanteile an
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben
An Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben wurde von
der Stadtgemeinde Innsbruck im Haushaltsjahr 2012 insgesamt ein
Betrag von ca. € 152,2 Mio. (2011: rd. € 144,5 Mio.) vereinnahmt. Im
Vergleich zum Vorjahr bedeutete das ein Plus um rd. € 7,7 Mio. bzw.
5,3 %.
Die Mehreinnahmen waren im Wesentlichen auf die Erträge der Stadtgemeinde Innsbruck aus dem Titel „Kopfquote“ zurückzuführen. Diesbezüglich konnten Einnahmen von insgesamt rd. € 120,3 Mio. erzielt
werden, was gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um rd. € 5,7 Mio.
oder rd. 5,0 % bedeutete. Weitere Einnahmensteigerungen waren im
Jahr 2012 im Zusammenhang mit dem Getränkesteuerersatz (rd. 0,9
Mio.), dem Ausgleichs-Vorausanteil (rd. € 0,5 Mio.) sowie dem Ausgleich Selbstträgerschaft (rd. € 0,4 Mio.) zu verzeichnen.
Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel
Darüber hinaus erhielt die Stadt Innsbruck im Haushaltsjahr 2012 vom
Land Tirol Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von € 9,0 Mio., welche
gänzlich zur Finanzierung verschiedener Projekte des AOH verwendet
worden sind.
Einnahmenquerschnitt
Die Summe der Vorschreibungen an den Ausschließlichen Gemeindeabgaben und Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben
belief sich im Jahr 2012 auf insgesamt € 250,9 Mio. und hat sich
gegenüber dem Vorjahr um rd. € 11,3 Mio. oder 4,7 % erhöht. Sie
deckten rd. 80,3 % der Ausgaben (Anordnungssoll) des OH des Jahres
2012 der Stadtgemeinde Innsbruck ab.
Verhältnis Ertragsanteile Das Verhältnis der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgazu Ausschließlichen
ben zu den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat sich im PrüfungsGemeindeabgaben
jahr 2012 auf 60,7 % zu 39,3 % belaufen. Bezug nehmend auf das
Vorjahr betrug diese Relation 59,6 % zu 40,4 %.
Rücklagenstand
Zum Ende des Finanzjahres 2012 war der Rücklagenstand mit insgesamt rd. € 19,9 Mio. ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr
um € 0,5 Mio. erhöht.
Änderung
Rücklagenwesen
Mit dem Gesetz vom 06.10.2011, LGBl. Nr. 121/2011, ist das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 geändert worden. In Bezug
auf das Rücklagenwesen wurden die Bestimmungen betreffend die
Notwendigkeit einer Betriebsmittelrücklage und deren Dotation aufgehoben. Diese Neuerung trat mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung zum 13.12.2011 in Kraft.
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Zl. KA-08253/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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