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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.183

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zu niedrige Gewinnentnahme auf das Maastricht-Ergebnis letztlich nicht
auswirkt, da diese Differenz auf der einen Seite das Ergebnis der laufenden Gebarung (Saldo 1) schmälert und auf der anderen Seite die
Position Überrechnung Jahresergebnis Abschnitte 85 – 89 erhöht.
Maastricht-Schulden

Der Maastricht-Schuldenstand wurde von € 18,4 Tsd. zum Ende des
Jahres 2011 auf € 14,0 Tsd. per 31.12.2012 gesenkt.
7 Vermögens- und Schuldenrechnung

Rechtsgrundlage

In Anlehnung an die bundesrechtlichen Vorschriften (VRV) hat die
Stadt Innsbruck gemäß § 71 Abs. 2 IStR der Haushaltsrechnung (Jahresrechnung) eine Vermögensrechnung anzuschließen, in welcher der
Anfangsbestand, die Veränderungen und der Endstand des Vermögens und der Schulden der Stadt nachzuweisen sind.

Veröffentlichungspflicht

Die Vermögensrechnung 2012 lag in der Zeit vom 06.05. bis einschließlich 21.05.2013 zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Somit ist
der Veröffentlichungspflicht in Bezug auf den Vermögens- und Schuldennachweis des Jahres 2012 entsprochen worden.

Gliederung

Die Einschau in die vorgelegte Vermögensrechnung zeigte, dass sich
die Gliederung der Aktiv- und Passivposten des Vermögens- und
Schuldennachweises der Stadt Innsbruck an den gemäß § 224 Abs. 2
UGB gesondert auszuweisenden Bilanzposten orientiert hat und somit
an das Unternehmensrecht angeglichen worden war.
Den im Anhang zur Vermögensrechnung 2012 zu entnehmenden Angaben folgend, knüpft der Vermögens- und Schuldennachweis an die
Daten des Vorjahres an und wies sämtliche Vermögensgegenstände,
Kassenbestände, Rücklagen, Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten der Stadtgemeinde Innsbruck zum Stichtag
31.12.2012 aus.

Finanzanlagen

Die Kontrollabteilung hat im Rahmen ihrer diesjährigen Einschau stichprobenartig einzelne Positionen der Finanzanlagen einer Prüfung
unterzogen bzw. Plausibilitätskontrollen durchgeführt.
Zum 31.12.2012 wurden die Finanzanlagen mit einer Summe von rd.
€ 33,6 Mio. ausgewiesen, wobei die Unterteilung dieser Bilanzposition
dem gesetzlichen Gliederungsschema nach § 224 Abs. 2 A III UGB
entsprechend erfolgte.

Anteile an verbundenen
Unternehmen

Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Wert der Bilanzposition „Anteile
an verbundenen Unternehmen“ um rd. € 595,9 Tsd. erhöht. Diese Erhöhung war in der Übernahme der Gesellschaftsanteile an der Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H. begründet.
Zum 31.12.2011 haben die Wirtschaftskammer Tirol und die Landwirtschaftskammer Tirol ihre Geschäftsanteile (je € 297.958,62) an der
Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H. an die Stadt Innsbruck abgetreten. Der von der Stadt Innsbruck hierfür zu leistende
(symbolische) Abtretungspreis belief sich auf € 1,00 und kam je zur
Hälfte den beiden Kammern zu. Im Rahmen ihrer Einschau stellte die
Kontrollabteilung hierzu fest, dass zum einen der vorhin genannte Abtretungspreis in Höhe von € 1,00 im (Sach-)Anlagevermögen unter der

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Zl. KA-08253/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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