Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.185

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Ausleihungen an
verbundene
Unternehmen

Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen handelte es sich
um ein mit Beschluss des GR vom 24.06.2004 der Innsbrucker Stadtbau GmbH gewährtes Darlehen in Höhe von rd. € 8,0 Mio. Diese
Geldmittel dienten der Wohnbaugesellschaft zum Ankauf von Grundflächen im Ausmaß von 22.519 m² für das Bauvorhaben „Wohnen am
Lohbach II“.
Im Jahr 2008 erfolgte in Bezug auf jenen Anteil des Darlehens, welcher
zur Finanzierung der Grundstückskosten der Wohnungseigentumsanlagen verwendet wurde, eine vorzeitige Tilgung des Darlehens von
insgesamt rd. € 2,8 Mio. Demgemäß wird in der Vermögensrechnung
der Stadt Innsbruck seit dem Rechnungsjahr 2008 ein aushaftendes
Darlehen mit einem Betrag von rd. € 5,2 Mio. ausgewiesen.
Die am 01.01 und 01.07 eines jeden Jahres fällige Verzinsung ist der
Stadt Innsbruck unaufgefordert zu überweisen. Im Rechnungsjahr 2012
erhielt die Stadt Innsbruck aus diesem Titel Einnahmen von insgesamt
rd. € 309,4 Tsd. und wurden diese Mittel noch im selben Jahr an die
IVB u.a. für die Finanzierung der im Zusammenhang mit dem Regionalund Straßenbahnsystem anfallenden Kosten transferiert.

Beteiligungen

Im Vergleich zum Vorjahr blieb der Wert der Beteiligungen an der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH, Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH, Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH,
Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH, Tiroler
Sozialmärkte – gemeinnützige Lebensmittelversorgungs GmbH, Tiroler
Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck sowie an der Innsbruck-Tirol Olympische Jugendspiele 2012 GmbH unverändert und
belief sich zum Bilanzstichtag 31.12.2012 auf insgesamt rd. € 2,0 Mio.

Wertrechte

Zum Stichtag 31.12.2012 haben die Wertrechte des Anlagevermögens
rd. € 1,7 Mio. betragen. Diese Summe setzte sich hauptsächlich aus
den Wertrechten der Stadtgemeinde Innsbruck an der Rathaus Passage GmbH in Höhe von rd. € 1,5 Mio., d.s. 10 % des Nennwertes, zusammen.

Sonstige
Ausleihungen

In den sonstigen Ausleihungen waren im Wesentlichen Kapitalforderungen gegenüber Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie
an Dritte gewährte Wohnbauförderungs- und Haushaltsgründungsdarlehen mit einem Betrag von insgesamt rd. € 3,6 Mio. enthalten.
8 Voranschlagsunwirksame Gebarung

Voranschlagsunwirksame Gebarung

Gemäß § 17 Abs. 2 Z 12 VRV ist dem jeweiligen Rechnungsabschluss
ein Nachweis der voranschlagsunwirksamen Gebarung, gegliedert
nach den während des Finanzjahres geführten Konten, anzuschließen.
Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2012 hat die Kontrollabteilung wiederum stichprobenartig Einsicht in Teilbereiche der
voranschlagsunwirksamen Gebarung genommen. Die nachstehend

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Zl. KA-08253/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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