Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.186

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 14-November-gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
angeführten ausgabenseitigen Kassenreste konnten nach Recherchen
der Kontrollabteilung unter Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen verifiziert werden.
Vp.

Bezeichnung

9/-287810/11

Besoldung
Reisekosten Städtebund‚ AA.57

9/-365035/219

Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
Kostenbeiträge-Hilfskräfte in Schulen

9/-365800/900

Allgemeine Finanzverwaltung
Verschiedene durchlaufende Gelder

Kassenrest
2012
in €
4.912,25
-79.289,85
-4.280.327,44

Bei einem Teilbetrag der Vp. 9/-365800/900 – Allgemeine Finanzverwaltung, Verschiedene durchlaufende Gelder handelte es sich um eine
der Stadt Innsbruck vererbte Geldsumme in Höhe von insgesamt
€ 214.431,92. In diesem Zusammenhang wurde von der Kontrollabteilung empfohlen, den geerbten Geldbetrag – in Entsprechung des
Punktes 1 des StS-Beschlusses vom 10.10.2012 – umgehend einer
geeigneten Anlagenform zuzuführen.
Im Anhörungsverfahren wurde dazu mitgeteilt, dass die Empfehlung
der Kontrollabteilung bereits umgesetzt worden ist.
9 Haftungen der Stadtgemeinde Innsbruck
Haftungsnachweis

Entsprechend § 17 Abs. 2 Z 8 VRV ist dem Rechnungsabschluss ein
„Nachweis des Standes an Haftungen am Beginn des Finanzjahres,
die Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und der Stand am Schluss des Finanzjahres“ anzuschließen.
Zum Stichtag 31.12.2012 bestanden aus Sicht der Stadt Innsbruck
Haftungen (Bürge- und Zahlerhaftungen, Ausfallbürgschaften bzw.
sonstige Garantien) im betraglichen Ausmaß von insgesamt
€ 165.078.736,13. Gegenüber dem Vorjahr (€ 197.077.302,88) bedeutet das eine Senkung um 16,24 % bzw. € 31.998.566,75.

Neue
Haftungsübernahmen

Verglichen mit dem Haftungsnachweis des Vorjahres scheinen per
31.12.2012 insgesamt vier neu von der Stadt Innsbruck übernommene
Haftungen auf:
a) Bürge- und Zahlerhaftung gemäß § 1357 ABGB für ein von der
WEG Kajetan-Sweth-Straße 26-54 (vertreten durch die IISG) für die
Fassadensanierung im Objekt Kajetan-Sweth-Straße 54 beanspruchtes Darlehen.
b) Ausfallhaftung gemäß § 1356 ABGB für ein von der IIG & Co KG
zur Errichtung des zweiten Bauabschnittes (Häuser Nr. 21, 23 und
25) des Objektes Premstraße aufgenommenes Darlehen.
c) Ausfallhaftungen gemäß § 1356 ABGB für zwei von der IIG & Co
KG zur Finanzierung von Lifteinbauten in den Objekten Defreggerstraße 31 und 33 beanspruchte Darlehen.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-08253/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

24