Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.187
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Hinsichtlich der durch die Stadt Innsbruck neu übernommenen Haftungen bestätigte die Kontrollabteilung, dass in allen Fällen die gemäß
§ 78 Abs. 1 IStR erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen
der Tiroler Landesregierung eingeholt worden sind.
Aufteilung nach
Rechtsträger
Zum Ende des Haushaltsjahres 2012 entfiel mit einem betraglichen
Anteil von ca. 46 % der Großteil der übernommenen Bürgschaften und
Garantien auf Haftungen bezüglich Darlehen der IIG & Co KG und
von durch die IISG verwalteter Wohnungseigentumsgemeinschaften
(WEGs). Ein Anteil von ca. 40 % betraf Haftungen für die IKB AG. Ca.
7 % der von der Stadt Innsbruck übernommenen Haftungen waren Ausleihungen der Abfallbehandlung Ahrental GmbH (AAG) zuzurechnen.
Ca. 2 % des Haftungsvolumens per 31.12.2012 waren der Innsbrucker
Stadtbau GmbH zuordenbar. Weitere 2 % der übernommenen Haftungen entfielen auf das „Haus St. Josef am Inn“. Bei den restlichen ca.
3 % handelte es sich um Haftungsübernahmen für die Congress und
Messe Innsbruck GmbH (CMI), die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), den Alpenzoo sowie sozial tätige Vereine
(als Betreiber von bspw. Behinderten- und Seniorenheimen).
Haftungsnachweis für
Darlehen im Bereich der
IIG & Co KG (bzw. von
der IISG verwalteter
WEGs) unvollständig –
Empfehlung
Die Kontrollabteilung nahm eine Abstimmung des Haftungsnachweises
im Bereich der von der Stadt Innsbruck verbürgten Darlehen der IIG &
Co KG und von der IISG verwalteter WEGs vor. Als Ergebnis daraus
blieb festzuhalten, dass insgesamt drei Darlehen eines Kreditinstitutes
mit einem gesamten Darlehensrestbetrag in Höhe von € 715.686,06 per
31.12.2012 irrtümlicherweise im Nachweis über den Stand an Haftungen der Stadt Innsbruck nicht berücksichtigt worden sind. Die Kontrollabteilung empfahl, den Haftungsnachweis der Stadt Innsbruck in Abstimmung mit der IIG & Co KG bzw. IISG diesbezüglich zu korrigieren.
Im Anhörungsverfahren berichtete das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV, dass die Empfehlung bereits umgesetzt worden
sei.
Bericht des
Landes Tirol über
„Die Finanzlage
der Gemeinden Tirols
2012“ – Abweichung
Haftungsbestände
der Stadt Innsbruck –
Empfehlung
Alljährlich im August veröffentlicht die Abteilung Gemeindeangelegenheiten des Amtes der Tiroler Landesregierung eine Publikation über die
Finanzdaten und die Finanzlage der Gemeinden Tirols. Anfang August
2013 wurde der Bericht „Die Finanzlage der Gemeinden Tirols 2012“
herausgegeben. Im Zusammenhang mit den von der Stadt Innsbruck
gegenüber diversen Rechtsträgern übernommenen Haftungen wurde
von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass die in dieser Veröffentlichung für die Jahre 2011 und 2012 ausgewiesenen (höheren) Haftungsbestände nicht mit den in den städtischen Jahresrechnungen im
Rahmen der jeweiligen Haftungsnachweise abgebildeten Werten korrespondierten. Recherchen der Kontrollabteilung zur Aufklärung dieser
im Vergleich zum Bericht des Landes Tirol bestehenden betraglichen
Differenzen (2011: € bzw. US-Dollar 17.033.037; 2012: € bzw.
US-Dollar 12.564.871) brachten das Ergebnis, dass diese die Haftungen der Stadt Innsbruck für CBL-Geschäfte der IKB AG betreffen. Genau genommen handelt es sich bei den Abweichungen um Währungsdifferenzen zwischen € und US-Dollar. Von der Kontrollabteilung wurde
empfohlen, in Abstimmung mit der Abteilung Gemeindeangelegenheiten des Amtes der Tiroler Landesregierung eine diesbezügliche Korrektur zu veranlassen. Im Anhörungsverfahren informierte das zuständige
Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV über die Gründe
des Zustandekommens dieser betraglichen Differenzen, welche letztlich
nicht im Einflussbereich der Finanzabteilung liegen würden. Abschlie-
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Zl. KA-08253/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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