Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 14-Protokoll_18_12_2014.pdf
- S.5
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betriebes, die sozusagen unter Leitung von
Ing. Lindner heute der Sitzung beiwohnt.
Letzte Woche hat es ein Gespräch gegeben, weil ein Pensionist gefragt hat, inwieweit er von diesem Antrag persönlich betroffen sei. Ing. Lindner hat daraufhin alle Interessierten eingeladen, heute herzukommen,
damit sie sich vor Ort selbst ein Bild machen können.
Zunächst darf ich den Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2014 referieren:
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden
Bericht der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, zustimmend zur Kenntnis.
Die vom Anlagebeirat in seiner Sitzung vom
15.10.2014 gefassten Beschlüsse beurteilt
der Gemeinderat als nachvollziehbar. Die
dargestellten Strategien und daraus resultierenden Vorteile für die Stadt Innsbruck
werden befürwortet.
Der Gemeinderat beauftragt die Mag.Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft,
mit der Umsetzung der notwendigen Veranlassungen.
Wir hatten eine Sitzung des erweiterten
Stadtsenates, bei dem auch VertreterInnen
des Anlagebeirats der Stadt Innsbruck anwesend waren. Wir haben den Klubs ergänzend in zwei Sitzungen die Möglichkeit gegeben, von der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, und dem Anlagebeirat
vertiefte Informationen zu bekommen.
In diesem Jahr hat sich für den Anlagebeirat
im Hinblick auf die Auswirkungen des Spekulationsgesetzes des Landes Tirol das
Thema ergeben, wie die Gelder, über die
wir durch den Verkauf der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) an die Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG) verfügen, veranlagt werden können.
Das Spekulationsverbot hätte ja zu einer
Verschlechterung der Erträge bei den Pensionsgeldern geführt. Man hätte sie letztlich
nur mehr zu Konditionen veranlagen können, die unter der Inflationsrate liegen. Gesamthaft hätte sich die Summe also verringert.
Auf der anderen Seite haben wir in absehbarer Zeit großen Kapitalbedarf für die Investitionen bei der Regional- und Straßenbahn, für die Patscherkofelbahn, den Bau
des Hauses der Musik bzw. des Kletterzentrums oder für den Kauf der City-Garage
Sonder-GR-Sitzung 18.12.2014
("Sowi-Garage") - also für alle Infrastrukturmaßnahmen, die der Gemeinderat beschlossen hat.
Für diese Investitionen, die wir in den
nächsten Jahren umzusetzen haben, müssten wir uns am Kapitalmarkt Geld ausleihen
- zu einem Zinssatz von derzeit zwischen
2,5 % und 2,7 % p.a. Aus diesen Überlegungen heraus ist heuer mit Jahresbeginn
der Gedanke gereift, ob wir nicht die Mittel,
die wir im Prinzip ohne Verzinsung (dadurch
mit Verlust) veranlagen, dafür einsetzen
sollten. Dann können wir die Investitionen
mit unseren eigenen Geldern finanzieren.
Die Zinsen zahlen wir somit auch an uns
selbst.
Im Endeffekt ist die Beurteilung im Anlagebeirat einstimmig ausgefallen, weil wir durch
diese Strategie die Gelder der PensionistInnen weiterhin (durch entsprechende Zinszahlungen) erhöhen können und wir andererseits diese Mittel in den nächsten Jahren
für Investitionen zur Verfügung haben. Es
wird damit nur ein Teil der benötigten Summe abgedeckt.
Ich denke, dieser Antrag ist aus finanzwirtschaftlicher Sicht, zur Absicherung der Pensionsgelder und im Sinne einer bestmöglichen Veranlagung nur zu befürworten.
Ich darf Dr. Hörnler bitten, in kurzen Worten
die wesentlichen Punkte nochmals zusammenzufassen. Wir haben im Anlagebeirat
und bei zwei Sonderterminen intensiv darüber gesprochen und Überlegungen angestellt. Für Fragen stehen wir im Anschluss
gerne zur Verfügung. Die Redebeiträge wird
Bgm.-Stellv. Kaufmann koordinieren. Herzlichen Dank!
Dr. Hörnler: Es geht um zwei Sachverhalte.
Der eine ist der Finanzierungsbedarf der
Stadt Innsbruck in den nächsten Jahren (im
Konkreten betrifft das die Investitionen für
die Regional- und Straßenbahn). Es handelt
sich hierbei um eine Summe von € 129 Mio.
Zum Teil kann dieser Betrag durch Veranlagung der Erlöse des Verkaufs der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) aufgebracht werden. Es stehen uns rund
€ 24 Mio. zur Verfügung, die noch veranlagt
sind und bis zum Jahr 2016 für die Finanzierung der Regional- und Straßenbahn
verwendet werden sollen.