Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 14-Protokoll_18_12_2014.pdf
- S.6
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Ab den Jahren 2016/2017 ist der Rest dann
über Darlehen zu finanzieren. Hier kommt
der zweite Aspekt zum Tragen. Die Stadt
Innsbruck verfügt für die Pensionen der MitarbeiterInnen der ehemaligen Innsbrucker
Stadtwerke (die der IKB zur Dienstleistung
zugeteilt worden sind) über ein Finanzvermögen, das aus dem Anteilsverkauf der
zweiten Tranche (25 %) der IKB-Aktien lukriert worden ist. Es beläuft sich derzeit auf
ca. € 75 Mio. Dieses Geld wird sukzessive
für die Pensionszahlungen der IKB-MitarbeiterInnen städtischer Herkunft verwendet.
Der Betrag reicht nicht für die Gesamtfinanzierung der Pensionen, weil diese langfristig
zu betrachten sind - die Zahlungen werden
bis zum Jahr 2050 oder sogar bis 2055 zu
begleichen sein. Ein Teil wird jetzt schon
jährlich durch städtische Budgetbeiträge finanziert.
Ein größerer Anteil soll noch über Immobilienprojekte im Raum Innsbruck, die ab dem
Jahr 2004 mit Geldern dieses Verkaufserlöses finanziert worden sind, erwirtschaftet
werden. Teilweise gibt es schon Erträge aus
diesen stadtinternen Liegenschafts- und
Immobilienprojekten, in späteren Jahren
kann man auch Erlöse durch Veräußerungen erzielen.
Der Anteil des IKB-Verkaufserlöses, der in
einem passiven Management verwaltet wird
und derzeit ca. € 75 Mio. beträgt, wird nach
heutigen Prognosen für die Pensionszahlungen bis zum Jahr 2023/2024 reichen - je
nach Situation an den Finanzmärkten.
Nun soll ein Teil des heutigen Vermögens
vorübergehend für die Finanzierung der
Regional- und Straßenbahn verwendet werden. Es handelt sich dabei um eine Größenordnung von rund € 42 Mio. Dieses
Geld ist derzeit in Staatsanleihen und Unternehmensanleihen veranlagt. Vor allem
Erstere erwirtschaften derzeit Zinserträge
von weniger als 1 % p.a.
Der Anteil, der bei Tiroler Banken als Termingeld investiert worden ist, bekommt - je
nach Laufzeit - Renditen von 0,3 % und
0,7 %. Daher macht es einfach Sinn, diese
Gelder intern zu marktvergleichbaren Zinsen an die Stadt Innsbruck für die Finanzierung der Regional- und Straßenbahn zu verleihen. Das wird ab dem Zeitpunkt spruchreif, an dem der Fonds auf null stehen wird.
Das wird im Jahr 2016 der Fall sein.
Sonder-GR-Sitzung 18.12.2014
Diese € 42 Mio. werden dann vorübergehend der Stadt Innsbruck vom Gestellungsbetrieb (der ja auch im Eigentum der Stadt
Innsbruck steht) zur Verfügung gestellt werden. Das Geld wird zu einem marktkonformen Zins, welcher bei verschiedenen Bankinstituten ermittelt werden wird, verliehen
werden.
Was hat das für Vor- und Nachteile? Die
Pensionsgelder bleiben weiterhin zweckgewidmet. Sie werden zwar zwischenzeitlich
anderweitig verwendet, werden aber von
der Stadt Innsbruck entsprechend den Bedürfnissen der Pensionsauszahlung rückgeführt werden. Es wird im Prinzip für diese
Zeit ein Bankkredit durch ein Direktdarlehen
des Gestellungsbetriebes ersetzt.
Das führt dazu, dass sich die Stadt Innsbruck Bankkosten erspart und dass eine
höhere Flexibilität erreicht wird. Ich denke
da z. B. an eine etwaige vorzeitige Tilgung,
bei der normalerweise Gebühren anfallen.
Es bedeutet auch eine teilweise Verlagerung des Kreditbedarfes auf später, also auf
die Zeit nach dem Jahr 2023. Insgesamt
haben wir dadurch eine geringere Bankenabhängigkeit.
Für den Gestellungsbetrieb ergibt sich eine
höhere Sicherheit, weil die Stadt Innsbruck
als Schuldnerin auftritt, die sicher gemessen
an der Bonität höher einzuschätzen ist als
die Banken am Finanzplatz Innsbruck. Auch
das Investieren in Staatsanleihen ist risikoreicher (außer vielleicht bei deutschen oder
österreichischen Anleihen - deren Erträge
aber momentan deutlich unter dem Kreditzinsniveau liegen).
Durch die geringen Bonitäts- und Liquiditätsrisiken sind bessere Veranlagungskriterien für den Gestellungsbetrieb zu erreichen. Insoweit ist es jetzt notwendig, einen
generellen Beschluss darüber zu fassen,
dieses Modell einer internen Zusammenführung zweier Sachverhalte, welches für beide
Seiten zu positiven Ergebnissen führt, zu
starten.
Anfang des Jahres 2016 muss ein Drittvergleich durchgeführt werden. Dann wird das
momentan noch für die Regional-und Straßenbahn zur Verfügung stehende Geld aufgebraucht sein. Es wird ein Vertrag zwischen der Stadt Innsbruck und dem Gestellungsbetrieb abgeschlossen werden, in dem