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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 14-Protokoll_18_12_2014.pdf

- S.9

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"Sports Direct") oder östlich davon das Gewerbegebiet, das erst noch entwickelt werden soll.
Weiters hat man in Hötting West für die
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) ein Grundstück gekauft, auf dem das Gebäude "Lohbach II"
errichtet worden ist. Außerdem wurde mit
diesem Betrag auch die "Burton Sportartikel
GmbH" unterstützt.
Ein Teil der Pensionsgelder ist also auch in
städtische Immobilien gesteckt worden.
Dadurch kann über das Jahr 2023 hinaus
(wenn die Veranlagungszeit des Finanzvermögens abgelaufen sein wird) ein guter
Teil der Pensionszahlungen finanziert werden.
Eines ist auch klar: Die Stadt Innsbruck hat
die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem
Gestellungsbetrieb bzw. gegenüber den
PensionistInnen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB). Nicht der Gestellungsbetrieb, sondern die Stadt Innsbruck
muss für die Pensionszahlungen geradestehen.
Insofern sind die Pensionen, unabhängig
davon, wie rentabel der Fonds wirtschaftet,
jedenfalls gesichert. Auch wenn das Geld
eben für Zwecke der Regional- und Straßenbahn ausgeliehen wird, so bleibt die
Verpflichtung der Stadt Innsbruck gegenüber den PensionistInnen weiterhin aufrecht.
Ein Teil, nämlich € 15,7 Mio., ist in Aktientiteln veranlagt. Das Spekulationsgesetz
sieht dafür eine Übergangsregelung bis zum
Jahr 2017 vor. Bis dahin muss dieses Geld
anders veranlagt werden. Eine andere Möglichkeit wäre auch noch, ein begründetes
Ansuchen an das Land Tirol zu stellen, weiterhin in Aktien oder andere Instrumente als
die vom Gesetz vorgesehenen investieren
zu dürfen.
Diese gesetzliche Grundlage gibt ja vor,
dass Gelder nur mehr bei inländischen
Banken verwahrt bzw. in österreichische
Staatsanleihen investiert werden dürfen.
Nicht einmal deutsche Anleihen dürfen gezeichnet werden. Das sind nun aber Details,
die schon ausgiebig diskutiert wurden und
die finanzwirtschaftlich nicht nachvollziehbar
sind.

Sonder-GR-Sitzung 18.12.2014

Da dieser Anteil nun also abgebaut werden
muss, werden wir - nehme ich an - im
Jahr 2016 einen begründeten Antrag an das
Land Tirol stellen, auch weiterhin in diesen
laut Gesetz nicht erlaubten Veranlagungsformen (die eine höhere Rendite bei gleich
geringem Risiko ermöglichen) verbleiben zu
dürfen. Bei diesen Anleihen mit einer Summe von € 36,9 Mio. handelt es sich zum
Großteil - ca. 80 % - um Staatsanleihen von
Österreich, Deutschland und Frankreich.
Die deutschen Anleihen haben für die
nächsten Jahre eine erwartete Rendite von
0,03 %. Deshalb ist es sinnvoll, diese gering
verzinsten bundesdeutschen Staatsanleihen
nicht mehr zu zeichnen, sondern das Geld
der Stadt Innsbruck zur Finanzierung der
Regional- und Straßenbahn mit marktkonformen Zinsen zur Verfügung zu stellen.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Mir geht es um
eine Präzisierung. Ab dem Jahr 2016 nimmt
man also aus dem Gestellungsbetrieb zur
Abdeckung der Kosten für die Regionalund Straßenbahn € 45 Mio. Werden diese
sofort entnommen oder peu à peu?
Meine zweite Frage bezieht sich darauf, ab
wann die Beträge an den Gestellungsbetrieb zurückzuzahlen sind, damit dieser der
Auszahlung der Pensionen nachkommen
kann? Es wird wahrscheinlich schon ein
Szenario geben, wann und in welcher Höhe
Beträge zurückzuzahlen sind - denn dafür
wird die Stadt Innsbruck ja dann ein Darlehen aufnehmen müssen. Die Verlängerung
dieser Geschichte interessiert mich nämlich
auch.
Das Dritte: Frau Bürgermeisterin, sollen wir
heute den Beschluss so fassen, wie er in
der Beschlussvorlage steht? So, dass alles
das, was der Anlagebeirat empfiehlt, umfasst ist? Das betrifft nämlich mehr als nur
die Verwendung der Mittel für die Regionalund Straßenbahn. Es geht auch um andere
Umschichtungen, z. B. dass € 4,3 Mio. aus
dem Immobilienteil für die City-Garage
("Sowi-Garage") verwendet werden sollen.
Daher bitte ich darum, dass wir auch über
diese anderen Teile des Beschlusses noch
Informationen bekommen und wir darüber
sprechen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Unterlage
wurde den Klubs in zwei Sitzungen und im
erweiterten Stadtsenat vier Stunden lang