Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 15-Dezember.pdf

- S.8

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9.

I-OEF 118/2013
Petition für die Fortsetzung der
Straßenbahnerschließung, Planung, Studie, Budgeterstellung
für Allerheiligen, Peerhofsiedlung,
West-Ast und Igler Bahn

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest das
Schreiben der Mag.-Abt. I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat vom 5.12.2013:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
ich teile dem Gemeinderat mit, dass Dipl.Ing. Martin Schönherr, wohnhaft in
6020 Innsbruck, Geyrstraße Nr. 55, am
27.11.2013 im Stadtmagistrat Innsbruck eine Petition gemäß § 49 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) eingebracht hat.
Der Inhalt bezieht sich auf Fortsetzung der
Straßenbahnerschließung, Planung, Studie,
Budgeterstellung für Allerheiligen, Peerhofsiedlung, West-Ast und Igler Bahn.
Die Mitglieder des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck erhielten die Petition am 27.11.2013 in elektronischer Form.
Gemäß § 49, Abs. 2. Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) liegt
das Original in der Mag.-Abt. I, Kanzlei für
Gemeinderat und Stadtsenat, Maria-Theresien-Straße Nr. 18, 2. Stock, Zimmer
Nrn. 2302 bis 2312, zur Einsichtnahme
durch die Mitglieder des Gemeinderates
auf.
Der Magistratsdirektor
Dr. Bernhard Holas."
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
10.

I-OEF 147/2013
Petition - Antrag für ein Stadtteilzentrum am Wiltener Platzl/Ansitz
Liebenegg

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest das
Schreiben der Mag.-Abt. I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat vom 5.12.2013:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
ich teile dem Gemeinderat mit, dass Dipl.Ing. Siegfried Zenz, wohnhaft in 6020 Innsbruck, Neurauthgasse Nr. 18, am 2.12.2013
GR-Sitzung 5.12.2013

im Stadtmagistrat Innsbruck eine Petition
gemäß § 49 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) eingebracht hat.
Der Inhalt bezieht sich auf einen Antrag für
ein Stadtteilzentrum am Wiltener Platzl/Ansitz Liebenegg.
Die Mitglieder des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck erhielten die Petition am 3.12.2013 in elektronischer Form.
Gemäß § 49, Abs. 2. Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) liegt
das Original in der Mag.-Abt. I, Kanzlei für
Gemeinderat und Stadtsenat, Maria-Theresien-Straße Nr. 18, 2. Stock, Zimmer
Nrn. 2302 bis 2312, zur Einsichtnahme
durch die Mitglieder des Gemeinderates
auf.
Der Magistratsdirektor
Dr. Bernhard Holas."
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
11.

Beitritt zum e5-Landesprogramm
zur Steigerung der Energieeffizienz

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Bgm.Stellv.in Mag.a Pitscheider und ich haben
gemeinsam mit der Energie Tirol und LHStv. Geisler ein schönes Schild übernehmen dürfen.
Ich darf voller Stolz sagen, dass wir die
größte Landeshauptstadt als e5-Gemeinde
sind. Nur Bregenz und Klagenfurt sind noch
dabei. Die Verleihung und Auszeichnung,
dass wir dieses Wappen bzw. Schild führen
dürfen, setzt sich mit einem Bündel an
Maßnahmen im Sinne der Energieeffizienz,
zusammen. (Beifall von allen Seiten)
Es ist nicht selbstverständlich und man darf
in der Stadt Innsbruck durchaus der Politik
und letztlich allen Innsbruckerinnen und
Innsbruckern gratulieren. Alle umzusetzenden Maßnahmen sollten letztlich in der Lebensqualität und mittel- und langfristig auch
in der Geldtasche der Bürgerinnen und Bürger spürbar sein.
Am Wochenende war in der Zeitung ein Beitrag aus England: "eating or heating - essen
oder heizen". In den heutigen Beratungen
zum Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr