Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 15-Dezember.pdf
- S.9
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2014, wo wirklich viele Millionen Euro dafür
vorgesehen sind, werden wir zu beraten
haben, wie wir energieunabhängig werden,
damit sich die Menschen essen und heizen
leisten können. Das sind Maßnahmen, wo
wir sehr weit voraus sind und in einem ganz
großen Vorlauf viele Dinge bereits umgesetzt haben.
Wenn es soweit ist, dass die Menschen
zwischen "eating or heating" unterscheiden
müssen, ist es bereits zu spät. Diese Programme kann man nicht von heute auf morgen auf die Beine stellen. Hier sind im Sinne
der Sanierung, Ausstattung und letztendlich
der Meinungsbildung, was Energieeffizienz
bedeutet, lange Jahre Vorleistungen zu erbringen.
Es hat nicht nur mit Öl, Kohle und Gas zu
tun, sondern mit der Lebensqualität in einer
letztendlich smart city bzw. in einer energieeffizienten Gemeinde unterwegs zu sein.
Ich bedanke mich bei Bgm.-Stellv.in
Mag.a Pitscheider sehr herzlich, die mit LHStv. Geisler und der Energie Tirol eine Vorreiterrolle hatte.
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
I-OEF 119/2013
Erweiterte Zufahrtsmöglichkeit
zum Frachtenbahnhof
(GR Buchacher)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dieser Antrag
ist keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches, da es behördliche Belange
betrifft und im Gegenstand eines eisenbahnrechtlichen abgeschlossenen Verfahrens war, das so nicht aufgeschnürt werden
kann, da die entsprechenden Bescheide
und Umsetzungen für die Inbetriebnahme
Voraussetzung sind.
Deshalb wird dieser Antrag nicht behandelt
werden.
I-OEF 120/2013
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), sofortige Herabsetzung
der Strompreise (GR Buchacher)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Strompreise legt nicht der Gemeinderat fest und
ist deshalb keine Entscheidungsgewalt des
Gemeinderates.
I-OEF 130/2013
12.
Anträge gemäß § 20 Abs. 4 der
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Gemäß § 20
Abs. 4 habe ich als Bürgermeisterin Anträge, die den Bestimmungen der Abs. 1 und 2
der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) nicht entsprechen oder auf Maßnahmen gerichtet sind, die gegen Unions-,
Bundes- oder Landesrecht verstoßen würden, unverzüglich oder bei der nächsten
Sitzung des Gemeinderates zurückzuweisen oder im Sinne des § 20, Abs. 3 unvollständige Anträge in gleicher Frist dem Antragsteller zur Verbesserung zurückzugeben.
Im Sinne obiger Ausführungen sind folgende, in der Fortsetzung der am 24.10.2013
unterbrochenen Sitzung sowie des
Gemeinderates vom 21.11.2013
eingebrachte Anträge davon betroffen.
GR-Sitzung 5.12.2013
Subvention für den Umbau von
Bädern in seniorinnen- bzw. seniorengerechte Nasszellen
(GRin Springer)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dieser Antrag
ist durch den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2014 erfüllt und wird nicht mehr
behandelt werden.
I-OEF 110/2013
Innstraße auf Höhe Haus Nr. 63,
Radargeschwindigkeitsanzeige
(GR Mag. Jahn)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dieser Antrag
fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Gemeinderates. Es ist nicht ausgeschlossen, dass man hier im Zusammenhang mit
der Bundespolizei eine Tätigkeit entfaltet.