Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 15-Dezember.pdf

- S.25

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und dem Land Tirol zu tragen ist und uns finanziell treffen wird. Der Bund und die Landesvereine werden gesondert budgetieren.
Es sind wirklich die Einrichtungskosten, die
uns in weiterer Folge finanziell betreffen.
Es gibt eine Abklärung mit dem Finanzamt.
Wir haben bei jenem Bereich wo die Vorsteuer nicht abziehbar sein wird und sich
auch auf die Gesamterrichtungskosten
auswirkt, diese Steuer gleich hinzugerechnet. Es gibt Institutionen wie den Bund, wo
die Steuer mit voller Wucht durchschlägt.
Die Stadt Innsbruck ist mit der Vorsteuer so
gut wie gar nicht belastet. Wir haben in Bezug auf die Umsatzsteuer eine sehr gute
Position und sind mit einem marginalen Beitrag dabei, der sich daraus ergibt, dass wir
mit dem Tiroler Symphonieorchester Innsbruck einen ganz kleinen Bereich des Kompaktarchives mitnutzen und uns etwa
€ 6.000,-- Steuer zugeschlagen werden.
Das ist für die Stadt Innsbruck eine sehr positive Entwicklung.
Die Abbruchkosten wurden auch budgetiert
und wir kommen jetzt ungefähr auf eine
Preisbasis 2013 von brutto € 43 Mio. Wir
haben auch eine geschätzte Indexierung
von zirka 12,5 % für die Jahre bis zur Fertigstellung dazugerechnet. Die Gesamtsumme brutto indexiert bis zum Fertigstellungstermin beträgt zirka € 48,5 Mio, wobei
ich immer gleich dazu sage, dass wir uns
noch im Stadium einer Vorstufe befinden
und kein fertiges Projekt haben. Wir haben
zwar unglaublich detaillierte Unterlagen. Die
Wettbewerbsunterlagen sind so gut wie fertig und wirklich im Detail definiert. Es liegt
aber immer noch eine Schätzungenauigkeit
vor, auf die ich gerne hinweisen möchte.
Was ist jetzt nicht in diesen Kosten enthalten? Das möchte ich auch kurz erwähnen.
Nicht enthalten sind jene Kosten, die nicht
zu den Errichtungskosten zu zählen sind.
Das sind die Außenanlagen im Nahbereich
des "Hauses der Musik". Dazu wird es einen eigenen, städtebaulichen Wettbewerb
geben. Nicht zu den Errichtungskosten zählen die Kosten für die Einrichtung einer provisorischen Spielstätte für die Kammerspiele und auch nicht die Anbindungskosten an
das Tiroler Landestheater. Auch dort werden geringfügige Umbaumaßnahmen notwendig sein. Auch die Kosten der Übersiedlung der Weiler-Fresken und der KonzertOrgel, die beide unter Denkmalschutz steGR-Sitzung 5.12.2013

hen, sind nicht enthalten. Es werden noch
einige Kosten auf uns zukommen, die in
den Errichtungskosten keinen Platz finden.
Wie teilen sich nun die Kosten nach den
neuen Finanzierungspartnern auf, nachdem
der Bund wieder mit dabei ist? Die Stadt
Innsbruck hat nach den Berechnungen einen Anteil von € 18,4 Mio zu tragen. Das
sind zirka 38 % der Gesamtsumme. Das
Land Tirol hat einen Anteil von € 19,2 Mio
zu tragen. Das sind beinahe 40 % der Gesamtsumme und der Bund hat einen Anteil
von € 10,7 Mio, was einem Anteil von zirka
22 % entspricht.
Sie werden sich jetzt fragen, ob das jetzt alles fix ist und man morgen bereits ausschreiben könnte. Ich sage knapp, dass uns
natürlich der heutige Beschluss und noch
drei Unterschriften fehlen. Dann könnten wir
eigentlich den Wettbewerb starten. Ich habe
bereits auf den gefassten Grundsatzbeschluss vor zirka einem Jahr verwiesen.
Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen ist dieser jetzt neu zu fassen. Es
gab bereits einen Beschluss im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, wo man sich über die städtebaulichen
Rahmenbedingungen geeinigt hat. Diese
sind auch bereits in die Wettbewerbsbedingungen eingearbeitet.
Es gab einen Beschluss der Tiroler Landesregierung vom Herbst 2013, wo sie einerseits die Übernahme von Wettbewerbskosten beschlossen hat, aber sich auch in diesen Beschluss zu den gemeinsam erarbeiteten Kostenaufstellungen und den darin
enthaltenen Schlüsseln, bekannt hat. Das
wäre ganz wichtig.
Es muss klar gesagt werden, dass derzeit
keine schriftliche Zusage vom Bund vorliegt.
Wir warten noch darauf. Es gibt die mündliche Zusage, sich mit € 9 Mio gedeckelt an
diesem Projekt zu beteiligen. Eine schriftliche Finanzierungsvereinbarung ist eigentlich mehr oder weniger ausverhandelt und
müsste noch unterschrieben werden. Erst
dann kann der Wettbewerb gestartet werden.
Sie werden sich vielleicht fragen, warum
man jetzt bereits in den Gemeinderat geht
und nicht diese Finanzierungsvereinbarung
abwartet. Das hat allein den Grund, dass
uns einfach die Zeit davonläuft. Wir müssen
im Jänner 2014 den Wettbewerb ausschrei-