Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 15-Dezember.pdf

- S.29

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Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das hat sich
letztlich bereits geklärt. Ein Ersatz für das
Stadtcafe Innsbruck an diesem Ort wird
nicht möglich sein. Von der Dimension und
den Quadratmetern hat es nicht diese Größenordnung. Es wird eine Gastronomie
sein, die gerade für den Konzert-, Theaterund Veranstaltungsbereich passend ist.
Ich komme auf die Räumlichkeiten für die
freie Szene zurück. Das Stadtcafe Innsbruck lebt davon, dass es ein sehr freies
Lokal ist und aufgrund des in die Jahre gekommenen Gebäudes auch eine besondere
Attraktivität hat. Dieses Gebäude wird noch
nicht in die Jahre gekommen sein, wenn wir
es errichten. Diese Szene dort unterzubringen wird sehr schwer möglich sein.
GR Dr. Stemeseder: Als Freund der Kunst
muss ich sagen, dass ich es von unserer
Seite als ein sensationelles Projekt empfinde und ich habe mich eingelesen. Persönlich würde ich, wenn es machbar ist, Innsbrucker und Tiroler Unternehmen einsetzen.
Fernab aller Vergaberichtlinien ist es mir
zweitrangig, wenn es mehr kostet, aber man
einen heimischen Betrieb unterstützen und
fördern kann. Ich möchte fragen, inwieweit
diese Gedanken in die Ausschreibung einfließen können, würden, möchten.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hier kann sicher Ing. Dr. LL.M., MBA Danler etwas dazu
sagen. Festhalten möchte ich, dass wir
nicht fernab aller Vergaberichtlinien arbeiten
können. Dann müsste es eine Initiative geben, dass es keine Vergaberichtlinien mehr
gibt. Was man tun kann, wird Ing. Dr. LL.M.,
MBA Danler noch sagen.
Ing. Dr. LL.M., MBA Danler: Der Architekturwettbewerb muss EU-weit ausgeschrieben werden. Das hat auch Vorteile, da es
dann ein Wettstreit der besten Ideen ist. Es
ginge rechtlich nicht, nur tirol- oder österreichweit auszuschreiben.
Bei den Bauaufträgen ist es sicher auch eine Summe, die EU-weit auszuschreiben ist.
Wir unterliegen zu 100 % dem Vergaberecht. Erfahrungsgemäß ist es so, dass immer zu 90 % an heimische Unternehmen
vergeben wird und sich nur vereinzelt Unternehmer aus Südtirol oder dem deutschen
Raum beteiligen und auch zum Zug kommen. Man sieht das auch bei anderen Aufträgen.
GR-Sitzung 5.12.2013

GRin Mag.a Schwarzl: Wie weit ist man mit
dem Betriebskonzept bzw. wird es eine
GesmbH oder irgendwo angegliedert usw.?
Entwickelt sich das erst im Zusammenhang
mit dem Wettbewerb?
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es ist noch
nicht abschließend sowohl mit der Tiroler
Landestheater und Orchester GmbH und
dem Land Tirol verhandelt und deshalb zu
unbestimmt. Jetzt liegt die gesamte Kraft
darauf, die Flächen unter Dach und Fach zu
bringen. Wir reden von einer Inbetriebnahme im Jahre 2018. Ich denke, dass es sich
auch in diesem Zusammenhang ergeben
wird, wenn der Wettbewerb einmal läuft.
GR Buchacher: Ich habe unter dem Lichte,
das wir gerade vorhin zum Thema "Starke
Wirtschaft. Starke Stadt." besprochen haben, eine Frage. Das Vergaberecht ist ein
Allgemeinbegriff. Inwieweit kann man hier
ein Bestbieterprinzip inkludieren?
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn es vorliegt? Ich weiß nicht, ob wir letztgültig schon
eines haben, das hier anzuwenden ist. Es
ist überhaupt keine Frage, dass es dann
anzuwenden ist. Auch heute habt Ihr Anträge gestellt, die hoffentlich im Ausschuss für
Wirtschaft und Tourismus einer Erledigung
zugeführt werden.
StR Mag. Fritz: Ich möchte keine Vergaberechtsdebatte beginnen. Natürlich ist es gerade bei einer offenen Ausschreibung Sache des Auslobers, das zu machen. Das
wirtschaftlich günstigste Angebot ist nicht
dass Billigstbieter-, sondern das Bestbieterprinzip. Was wir an Qualitätskriterien hineinnehmen und in welchem Verhältnis diese
zum reinen Preisvergleich stehen, ist Sache
des Auslobers.
Ich glaube, dass wir uns darauf verlassen
können, dass die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) als Auslober streng
nach dem Bundesvergabegesetz 2006
(BVerG) genügend Punkte finden wird, wo
man die Qualität im Verhältnis zum Preis
entsprechend herausstreichen kann.
Wenn man dann erlaubterweise bei den
technischen Einrichtungen zum Beispiel
auch noch die Servicierung (Zurverfügungstellung von Personal für Reparaturen usw.)
mithineinnimmt, sind das sicher Kriterien,
dass objektiv, aber ohne zu diskriminieren,
hier ansässige Unternehmen zu bevorzugen