Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.66
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"Grüner Kommentar stößt Anrainer sauer
auf. Bericht über Alkoholverbot und scharfe
Kritik an Grünen."
Bitte, das sage nicht ich, nicht, dass ich einen Ordnungsruf bekomme! Das hat
, Anwohner der Kapuzinergasse, geschrieben.
"Schwer zu ertragen, völlig verfehlt und eine
bodenlose Frechheit ist für mich die Aussage des grünen GR Lukovic, BA, der in besagtem Artikel steuerzahlende, leidgeplagte
Anwohner als einige wenige laute Bürger
bezeichnet, die zufriedengestellt werden
müssen.
Mir als unmittelbar betroffenem Anrainer, ist
GR Lukovic, BA bisher weder durch seine
Anwesenheit vor Ort, noch durch allfällige
Sachkenntnis zur Situation der Anrainer im
Bereich Mentlvilla, Kapuzinergasse oder
Bienerstraße aufgefallen.
Ganz ehrlich gesagt war für mich GR Lukovic, BA bis zu seinen völlig unangebrachten
Aussagen in der Tiroler Tageszeitung (TT)
überhaupt nicht präsent.
Im Gegensatz zu den von ihm kritisierten
Befürwortern eines Alkoholverbots hat
GR Lukovic, BA meines Wissens bis dato
auch keine wirksame, die Situation für Anrainer langfristig verbessernde Lösung bzw.
Maßnahme präsentiert.
Als gewählter Bürgervertreter sollte sich der
grüne Gemeinderat daher seine Wortwahl
zukünftig wohl besser überlegen und eines
nicht vergessen, nämlich, dass er eigentlich
die Interessen der Bürger und BürgerInnen,
die ihn gewählt haben, vertreten sollte."
Das ist im Prinzip ein gedruckter Hilferuf eines dieser ... (Unruhe im Saal)
Ja, aber die Bevölkerung, die nichts dafürkann, dass andere alkoholkrank sind - die
auch bemitleidenswert sind -, denen gegenüber hat die Stadt Innsbruck auch die Verpflichtung.
Im Prinzip hat die Stadt Innsbruck - Herr
Bürgermeister, seine StellvertreterInnen und
auch wir - den BürgerInnen und BewohnerInnen dort, die nicht alkoholkrank sind, sondern nur das Pech haben, gerade dort zu
wohnen, ihre Fürsorgepflicht entgegenzubringen.
GR-Sitzung 28.02.2019
Ich orte, dass diese Fürsorgepflicht aus besagten Gründen nicht in vollem Umfang gegeben ist. Deshalb werde ich dieses Alkoholverbot, das Bgm.-Stellv. Gruber in den
Raum stellt, vollkommen befürworten und
schauen, was dabei herauskommt. Wenn
es nicht viel nützt, ein wenig nützt es immer!
Den BewohnerInnen ist einmal das Gefühl
gegeben, die Stadt Innsbruck kümmert sich
und alle weiteren Schritte werden wir dann
so wie so gemeinsam ausarbeiten müssen,
damit das Problem dauerhaft und effektiv
gelöst werden kann.
GR Plach: Um bei der sachlichen Tonalität,
die wir jetzt zum Glück erreicht haben, zu
bleiben: Es geht nicht darum groß einen
ideologischen Krieg daraus zu machen!
GR Depaoli, ich war selbst auch vor Ort.
Das war im Sommer 2018 und ich bin mit
den AnwohnerInnen durch die Anlage in der
Adamgasse, durch die Kapuzinergasse und
durch die Mentlgasse gegangen.
Das Hauptproblem sehe ich darin - ich habe
es schon einmal thematisiert -, man suggeriert den AnwohnerInnen, dass durch dieses
Alkoholverbot eine massive Erleichterung
eintreten wird. Auf der anderen Seite weiß
man - das unterscheidet dieses Alkoholverbot schon bis zu einem gewissen Grad von
den bisherigen -, dass die Hauptproblematik
bei der Mentlvilla eine Konsumation von illegalen Substanzen ist. Das heißt, wir führen
quasi ein Alkoholverbot ein, damit man wenigstens die Bierdosen abnehmen darf.
Der Evaluierungsantrag von GR Buchacher
wurde schon angesprochen. Was bei der
Evaluierung herausgekommen ist, wissen
wir leider noch nicht.
Was sich die KollegInnen hier schon vor Augen führen sollten, wenn dieses Verbot
heute beschlossen wird, beschließen wir ein
Verbot von komplett neuer Qualität. Die bisherigen sechs Verbote betrafen alle eine jeweils klar umrissene Zone in der Stadt, in
der es Probleme gegeben hat. Aber diese
Verbotsvorlage, die wir hier haben, franst in
weite Teile Wiltens aus, die mit der Problematik der Mentlgasse absolut nichts zu tun
haben.
Wir sprechen über ein Alkoholverbot, das
bis zum Wiltener Platzl geht! Wir sprechen
über ein Alkoholverbot, das bis zum kaiserschützenplatz geht! Ich weiß nicht, wer von