Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.67
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Euch schon einmal da vorbeispaziert ist?
Am Kaiserschützenplatz sitzt gerne einmal
der/die ein oder andere Obdachlose oder jemand, der sich gerne einmal ein Bier genehmigt.
Dass es da zu irgendwelchen Unstimmigkeiten mit den AnwohnerInnen gekommen
wäre, ist mir bisher nicht bekannt. (Beifall)
Auch dass das bei Veranstaltungen, die im
Rahmen des Wiltener Platzls und am Stadtteiltreffpunkt stattfinden, Probleme damit
gibt, ist mir nicht bekannt.
Man geht mit dem Verbot nur ein Stück in
die Liebeneggstraße, fährt aber hinten
herum und macht dort ein Verbot. Also
diese Zone umfasst nicht nur die Problemstellen, die wir unmittelbar im Umfeld der
Mentlgasse diskutieren. Wir erlassen hier
ein Alkoholverbot über eine Zone, die weit
darüber hinausgeht.
Abschließend möchte ich sagen, wenn dieser Beschluss heute gefällt wird, dann kann
ich mich darauf vorbereiten, dass ich ab
morgen ständig am Telefon sein werde. Ich
sehe nämlich genau die Grenzen dieser
Verbotszone, wie die Verdrängung weitergehen wird und was daraus die nächsten
Konsequenzen sein werden.
GR Buchacher hat das bereits in einer
früheren Sitzung des Gemeinderates gesagt: Wir werden dann über den Verkehrspark und andere Zonen in Wilten sprechen.
Dann wird es wieder die Situation geben
und es wird gefordert, dass wir dort zur Tat
schreiten.
Ich möchte noch klarstellen - weil immer davon gesprochen wird, dass man schaut,
dass hier akut auf die Problematik eingegangen wird -, dass ich noch nie erlebt
habe, dass in diesem Haus - auch bevor ich
ihm angehören durfte - ernsthaft darüber
diskutiert wurde, ein Verbot zurückzunehmen, weil es zu einer massiven Verbesserung gekommen ist.
Es ist immer sehr vorteilhaft, nach
GR Depaoli zu reden. Ich möchte ihm sagen, es geht hier nicht um einen Versuch!
Es geht hier auch vor allem nicht darum,
wie er gesagt hat, den Leuten das Gefühl zu
geben, etwas zu tun oder quasi ein Zeichen
zu setzten! Wir sollten uns der Tragweite
dieses Beschlusses bewusst sein. Wir erlassen damit ein Alkoholverbot über weite
GR-Sitzung 28.02.2019
Teile Wiltens, die mit der akuten Problematik nichts zu tun haben. Das wird langfristigen an den Problemen, die dahinterstecken,
nichts ändern.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Gruber.
Bgm. Willi: Ich bin dankbar für die sachliche Diskussion. Die Stellungnahme der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, beinhaltet für mich
sehr richtige Feststellungen.
In einer Stadt gibt es unterschiedliche Hierarchien von öffentlichen Räumen. Es gibt
Bereiche, die robuster sind, wie es die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, nennt. Das sind
Räume, in denen sich relativ viele Menschen aufhalten. Einige wenige, die vielleicht etwas angetrunken sind oder sich anders verhalten, fallen da weniger auf, als an
Orten mit einer geringeren Frequenz.
Wenn ich nun in der Geschichte der Alkoholverbote der Stadt Innsbruck zurückgehe,
so hat das im Jahr 2008 mit jenem am
Hauptbahnhof begonnen. Sechs Jahre später gab es weitere drei Alkoholverbote Bozner Platz, Maria-Theresien-Straße und
Terminal. Nochmals drei Jahre später kamen Altstadt, Museumsstraße mit Nebenstraßen und der Stadtpark Rapoldi dazu.
Jetzt schreiben wir Anfang 2019. Der Abstand zwischen den Einführungen von Alkoholverboten wird immer enger. Wieso ist
das so? Der Grund liegt darin, das gibt sogar Bgm.-Stellv. Gruber als Antragsteller zu,
dass wir mit einem Alkoholverbot das Problem nicht lösen, sondern wir damit nur verdrängen.
(Bgm.-Stellv. Gruber: Nicht im Gesamten.)
Du hast selbst in einer öffentlichen Sitzung
gesagt, dass wir damit die Menschen verschieben. Wohin verschieben wir sie? In
Räume, die weniger robust sind. Dort fallen
sie mehr auf und auch die Anzahl von Personen erhöht sich dabei immer mehr. Das
weist die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, klar nach.
Wo sollen diese Menschen denn hingehen?
Mit dem von der Fläche her riesigen neuen