Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 15-Dezember.pdf

- S.66

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- 1006 -

Nachteile). Alle MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) erhalten
folgende Erstausstattung an Dienstbekleidung/Ausrüstung (siehe Beilage).
Die Anschaffung dieser Ausstattung erfolgte
in den Jahren 2011/12. Es wurde auch im
Jahr 2011 ein Nachtragskredit in der Höhe
von € 25.500,-- für die Beschaffung der
Dienstbekleidung beantragt und auch genehmigt. Nachdem es im Herbst 2011 zur
einer Verzögerung bei der Lieferung mehrerer Posten an Dienstbekleidung kam, wurde
der genehmigte Nachtragskredit nicht in
Anspruch genommen und die Dienstkleidung vielmehr aus dem laufenden Budget
2012 aus der Deckungsklasse bezahlt.
Ebenso wurde im Jahr 2012 die oben angeführte Fahrradbekleidung für zehn MitarbeiterInnen angeschafft.
Zu Frage 2.: Inventarlisten werden keine geführt, da keine Dienstkleidung oder Ausrüstung auf „Lager“ angekauft wird und alle
angeschafften Gegenstände direkt und
nachweislich an die MitarbeiterInnen ausgefolgt werden. Die Ausgabelisten entsprechen der zu Frage 1 angeführten Aufstellung.
Der Ordnung halber darf angemerkt werden, dass gefertigte Dienststelle auch die
Anschaffung der Bekleidung für die Mitglieder der Lawinenkommission auf die gleiche
Haushaltstelle verbucht.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt zwei Stunden.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung, gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 2.12.2013, wurde den Klubs und
den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung gestellt.
32.

Einbringung von Anfragen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
keine Anfragen gestellt werden.

GR-Sitzung 5.12.2013

33.

Einbringung von Anträgen

33.1

I-OEF 148/2013
Innstraße auf Höhe Haus Nr. 63,
Errichtung einer Radar-Geschwindigkeitsanzeige (GR Mag. Jahn)

GR Mag. Jahn: Ich stelle gemeinsam mit
meiner Mitunterzeichnerin und meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es mögen Verhandlungen mit der zuständigen Behörde aufgenommen werden, um die
Errichtung einer Radar-Geschwindigkeitsanzeige in der Innstraße auf Höhe Haus
Nr. 63 zu ermöglichen. Sollte diese Maßnahme keine positive Zustimmung finden,
so ist die Frau Bürgermeisterin angehalten,
auf eine baldige Lösung zur Entschärfung
dieses Verkehrsbereiches hinzuwirken.
Eine allfällig notwendige finanzielle Bedekkung erfolgt durch die Mehreinnahmen aus
dem neuen Parkraumbewirtschaftungskonzept.
Mag. Jahn, MMag.a Traweger-Ravanelli,
Appler, Gruber und Wanker, alle e. h.
Diesen Antrag habe ich bei der letzten Sitzung schon eingebracht, er wurde zurückgewiesen. Jetzt habe ich ihn noch einmal
überarbeitet. Ich habe auch Rücksprache
mit VerkehrsrechtsexpertInnen im Magistrat
gehalten. Sie haben bestätigt, dass RadarGeschwindigkeitsanzeiger jederzeit nach
Gutdünken und gemäß politischem Willen
aufgestellt werden können - mobil und stationär, theoretisch auch direkt auf Veranlassung der Mag.-Abt. III, Tiefbau, hin. Daher
kann ich nicht nachvollziehen, warum mein
ursprünglicher Antrag zurückgewiesen worden ist.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Vielleicht habe ich den Geschwindigkeitsanzeiger mit
einer Radarkontrolle, die eine Strafe nach
sich ziehen kann, verwechselt. Das könnte
sein.
GR Mag. Jahn: Eigentlich habe ich bei der
Formulierung schon auf gute Verständlichkeit geachtet, damit man versteht, dass es
sich um keinen Blitzkasten handelt, sondern
um ein Schild, das einen Smiley zeigt, wenn
man die vorgeschriebenen Geschwindigkeit
einhält. Ich bitte deshalb, dass man sich die
Anträge in Zukunft etwas genauer durchliest