Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.156
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Gesamter Text dieser Seite:
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria -Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-i nnsbruck .at
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
0 9. Uez. 2021
(;,t)CRI :.a -12 t ?c12-1
(zu Punkt 41.9)
Geschaftss!elle·für Gemeinderaf unaSladlsenat
Innsbruck- 06122021
Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen,
1) eine politische Einflussnahme bzgl. der Ampelschaltungen hat, wenn überhaupt, nach
objektiven Grundsätzen zu erfolgen ohne Benachteiligung für eine Gruppe von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern.
2) der Gemeinderat der Stadt Innsbruck ist über die politische Einflussnahme bzgl. der Ampelschaltung im Vorfeld mindestens 5 Werktage Tage vor der Umsetzung in schriftlicher
Form mit dementsprechender Begründung zu informieren.
Begründung:
In der Beantwortung der Anfrage von GR Depaoli vom 17.11.2021, Zahl GfGR/274/2021 hat
Bürgermeister Georg Willi, wie folgt geantwortet:
Frage 6: Ist es richtig, dass es politische Einflussnahme bzgl. der Ampelschaltungen gibt?
Antwort: ja
Frage 7: Wenn ja, welche politische Einflussnahme bzgl. der Ampelschaltungen gab es seit
01.05.2018 bis 31 .10.2021?
Antwort: - Reihenfolge der Priorität generell:
- Straßen- /Regionalbahn
- Öffentlicher Verkehr
- Radfahrerinnen / Fußgängerinnen
- Individualverkehr
- Dossierungen, um sensible Verkehrsbereiche vor Überlastung zu schützen:
- Kreuzung Haller Straße / Schützenstraße:
Zufahrt Grenobler Brücke in die Schützenstraße durch Verlegen des
Rechtsabbiegefahrstreifens sowie Grünzeitreduktion;
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- Kreuzung lnnrain / Anichstraße:
Hier wurde aufgrund der hohen Verkehrsstärke die Durchfahrt am lnnrain
in Fahrtrichtung Osten gedrosselt, um zu verhindern, dass der lnnrain