Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-05-24-GR-Protokoll_Konstituierung.pdf
- S.5
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1.
Foto- und Filmaufnahmen
Bgm. Willi: Mit Bezug auf § 25 Abs. 1
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) frage ich, ob Sie damit einverstanden sind, dass Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden?
Beschluss (einstimmig):
Bild- und Tonaufnahmen werden genehmigt.
2.
Konstituierende Sitzung des neu
gewählten Gemeinderates; Einberufung und Beschlussfähigkeit
Bgm. Willi: Die Einberufung zu dieser Sitzung ist im Sinne des § 82 Abs. 1 der
Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO) erfolgt.
Ich stelle fest, dass dieser Termin rechtzeitig angesetzt wurde und dass die gemäß
§ 82 Abs. 2 der Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO) erforderliche Anzahl der
Mitglieder des Gemeinderates von wenigstens drei Viertel der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates gegeben ist.
Als neu gewählter Bürgermeister habe ich
gemäß § 82 Abs. 3 der Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO) die konstituierende
Sitzung zu leiten.
Federspiel: Zur Geschäftsordnung!
Bgm. Willi: Gleich! Ich habe registriert,
dass Sie eine Wortmeldung machen
möchten. Ich werde Sie bei passender Gelegenheit aufrufen, Kollege Federspiel.
3.
Tagesordnung der konstituierenden Sitzung
Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen. Kollege Federspiel, jetzt können Sie Ihre Wortmeldung
abgeben.
Federspiel: Danke, Herr Bürgermeister.
Es geht um Folgendes: Nach Durchsicht
der Einladung und der Unterlagen zu dieser Sitzung ist unserer Fraktion aufgefallen, dass der Tagesordnungspunkt "Einbringung von Anträgen" gemäß § 13
Abs. 4 Stadtrecht der Landeshauptstadt
Konstituierende GR-Sitzung 24.05.2018
Innsbruck (IStR) bzw. § 23 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) fehlt.
Zweitens verwehre ich mich dagegen,
dass es einen Nachtrag zur Tagesordnung
gibt, der einfach als Tischvorlage ausgeteilt wurde. Es gibt genaue Vorschriften
wie den § 24 Abs. 2 GOGR, der die Änderung der Tagesordnung behandelt.
Ich begehre darüber Aufklärung seitens
des Herrn Bürgermeisters bzw. des Magistratsdirektors.
Ich würde nämlich gerne einen Antrag auf
Einberufung einer Sondergemeinderatssitzung zum Thema
Patscherkofelbahn, Einberufung
Sondersitzung
einbringen. Momentan habe ich 13 Unterschriften - eine fehlt mir also noch, um diese Sitzung verlangen zu können. Der Tiroler Seniorenbund (TSB) hat sich zwar in
der Öffentlichkeit sehr stark gegen das
Projekt am Patscherkofel ausgesprochen.
Er ist aber Teil der Koalition und kann daher anscheinend meinen Antrag nicht unterschreiben. Aus diesem Grund darf ich
Herrn Bürgermeister ersuchen, als
14. Mitglied des Gemeinderates zu unterschreiben - dann könnten wir diesen Sondergemeinderat einberufen. Das müsste ja
auch in Deinem Sinn sein, Bgm. Willi. Du
warst bei den Abstimmungen in der Vorperiode nicht dabei, nur Deine Fraktion. Es
wäre natürlich schön, wenn Du am ersten
Tag Deiner Funktionsperiode Deine Unterschrift unter diesen Antrag setzen könntest.
Weiters ist mir aufgefallen, dass nicht andiskutiert wurde, wer nun den Vorsitz im
Kontrollausschuss übernimmt. In den Medien konnte man lesen, dass das noch
nicht klar sei. Wir als Kontrollpartei wären
einverstanden gewesen, dass die Kleinparteien die Obmannschaft dieses Ausschusses übernehmen. Soweit ich gehört
habe, ist man sich aber nicht handelseins.
Ich darf betonen, dass die Freiheitliche
Partei Österreichs (FPÖ) für die Kontrolle
gerne zur Verfügung steht.
Bgm. Willi: Danke für die Wortmeldung.
Das IStR sieht für die konstituierende Sitzung ein sehr enges Korsett vor. Man
kann natürlich darüber diskutieren, ob das