Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-05-24-GR-Protokoll_Konstituierung.pdf

- S.6

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sinnvoll ist. Aber für uns bildet das zur Zeit
die gesetzliche Grundlage. Wir sind an die
sehr formalen Vorgaben gebunden und da
ist keine Einbringung von Anträgen vorgesehen.

mals doch erst in einer späteren Sitzung
beschlossen. Wir schlagen vor, gleich
nächste Woche eine Gemeinderatssitzung
einzuberufen, bei der dann über diesen
Punkt abgestimmt werden kann.

Beim Nachtrag zur Tagesordnung geht es
um die Ressortverteilung der amtsführenden Mitglieder des Stadtsenates. Ich werde das gleich referieren und zur Abstimmung bringen. Wenn wir darüber heute
keinen Beschluss fassen, sondern erst bei
der nächsten Gemeinderatssitzung, müssen bis dahin alle Schriftstücke über den
Schreibtisch des Bürgermeisters wandern.
Natürlich kann man argumentieren,
Bgm. Willi solle einfach mehr Unterschriften leisten, das sei ja zumutbar. Ich finde
aber, wenn man will, dass die heute zu
wählenden VizebürgermeisterInnen und
die zu bestimmenden StadträtInnen ihre
Arbeit rasch aufnehmen, dann sollten sie
die entsprechenden Schriftstücke auch
selbst unterfertigen dürfen.

Bgm. Willi: Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. den Nachtrag zur
Tagesordnung einen Einwand?

Im Jahr 2012 wurde das noch anders gehandhabt, das stimmt. Wir sollten aber die
Voraussetzungen schaffen, damit die Mitglieder des Stadtsenates, die amtsführend
sind, tätig werden können. Dafür müssen
wir über die Ressortverteilung abstimmen.
Das ist meine Bitte. Dann können ab morgen alle StadträtInnen, die der Regierung
angehören, die ihren Agenden unterliegenden Schriftstücke selbst unterschreiben. Der Hintergrund ist also eine rein
pragmatische Überlegung, die der Praktikabilität geschuldet ist.
Ich beantrage daher, als Nachtrag nachstehend angeführten Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen:
-

Ressortverteilung gemäß § 35a Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)

Um den Nachtrag auf die Tagesordnung
zu bringen, benötige ich die Zustimmung
von wenigstens zwei Drittel der MandatarInnen. Das wären 27 Stimmen. Wird diese Anzahl nicht erreicht, wird der Punkt
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt.
Mag. Krackl: Unsere Fraktion meldet
Stimmenthaltung an. Im Jahr 2012 wurde
diese Thematik auch schon diskutiert, man
hat die Aufteilung der Ressorts aber daKonstituierende GR-Sitzung 24.05.2018

Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Es gibt
9 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen. Das
ergibt 24 Pro-Stimmen. Ich möchte gerne
Magistratsdirektor (MD) Dr. Holas fragen,
ob der Nachtrag somit genehmigt ist?
MD Dr. Holas: Nein, er ist damit abgelehnt.
Mag.a Schwarzl: Zur tatsächlichen Berichtigung! Die Enthaltungen dürfen nicht als
Nein-Stimmen gewertet werden.
(Bgm. Willi unterbricht um 14:13 Uhr die
Sitzung zur Klärung des Abstimmungsergebnisses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen
um 14:15 Uhr fortgesetzt.)
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FI, 7 Stimmen; gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Die Tagesordnung sowie vorstehend angeführter Punkt als Nachtrag zur Tagesordnung werden genehmigt.
Bgm. Willi: Die Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht
mitgezählt. Die Anzahl der abgegebenen
Stimmen ist entscheidend, darunter fallen
nur die Ja- und Nein-Stimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Man wertet
sie quasi als nicht anwesend. Bei einem
Quorum von 33 abgegebenen Stimmen
wurde die Zweidrittel-Mehrheit erreicht.
Der Nachtrag ist also auf der Tagesordnung. Ich bedanke mich.
4.

Totengedenken

Bgm. Willi: Hoher Gemeinderat, ich darf
Sie bitten, sich von den Sitzen zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich zu einer
Trauerminute von ihren Sitzen.)