Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-05-24-GR-Protokoll_Konstituierung.pdf
- S.16
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12.
Wahl der weiteren Mitglieder des
Stadtsenates
Bgm. Willi: Gemäß § 83 lit. e IWO 2011
ist die Wahl der weiteren Mitglieder durchzuführen. Diesbezüglich darf ich mitteilen,
dass bereits folgende Namhaftmachungen
der anspruchsberechtigten Gemeinderatsparteien vorliegen:
Mitglieder der betreffenden Gemeinderatspartei erforderlich.
Wir stimmen nunmehr ab,
ob im Falle der Verhinderung die Mitglieder des Stadtsenates in den Sitzungen
durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind.
-
GRÜNE: Mag.a Uschi Schwarzl
Beschluss (einstimmig):
-
FPÖ:
Rudi Federspiel
Andrea Dengg
-
SPÖ:
Mag.a Elisabeth Mayr
Im Falle ihrer Verhinderung sind die Mitglieder des Stadtsenates in den Sitzungen
durch Ersatzmitglieder zu vertreten.
MD Dr. Holas hat festgestellt, dass die
Namhaftmachungen die notwendigen Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder der
betreffenden Gemeinderatsparteien aufweisen. Die neuen Stadtsenatsmitglieder
sind daher:
Nachdem einstimmig die Einführung von
Ersatzmitgliedern für den Stadtsenat beschlossen wurde, erfolgt nunmehr die
Namhaftmachung dieser Ersatzmitglieder
durch die jeweilige im Stadtsenat vertretene Gemeinderatspartei.
GRÜNE:
Mag.a Uschi Schwarzl
Für Bgm. Willi wurde GR Mag. Fritz namhaft gemacht.
FPÖ:
Rudi Federspiel
Andrea Dengg
Für Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer
wurde GR Kaufmann namhaft gemacht.
SPÖ:
Mag.a Elisabeth Mayr
Für Bgm.-Stellv. Gruber wurde GR
Mag. Anzengruber namhaft gemacht.
Ich gratuliere allen Mitgliedern des neuen
Innsbrucker Stadtsenates sehr herzlich.
(Beifall)
Für StRin Mag.a Schwarzl wurde
GRin Bex Bsc namhaft gemacht.
13.
Für StR Federspiel wurde GR Lassenberger namhaft gemacht.
Entscheidung, ob Ersatzmitglieder für die Mitglieder des Stadtsenates bestellt werden, gegebenenfalls Wahl der Ersatzmitglieder des Stadtsenates
Bgm. Willi: Gemäß § 29 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) hat der Gemeinderat zu bestimmen,
ob die Mitglieder des Stadtsenates im Falle ihrer Verhinderung in den Sitzungen
durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind.
Diese Entscheidung hat gemäß § 83 lit. f
Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO) in
der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates zu erfolgen.
Insofern steht der Gemeinderatspartei, der
die betreffende Stadtsenatsstelle zusteht,
auch das Recht zu, ein allfälliges Ersatzmitglied aus den Reihen ihrer Mitglieder
für die gesamte Funktionsperiode des
Gemeinderates namhaft zu machen. Hierfür ist die Unterschrift der Mehrheit der
Konstituierende GR-Sitzung 24.05.2018
Für StRin Dengg wurde GR Kurz namhaft
gemacht.
Für StRin Mag.a Mayr wurde GR Plach
namhaft gemacht.
Es wurde festgestellt, dass die Namhaftmachungen die notwendigen Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder der betreffenden Gemeinderatsparteien aufweisen.
Die Ersatzmitglieder der Stadtsenatsmitglieder lauten wie folgt:
GR Mag. Fritz für Bgm. Willi
GR Kaufmann für Bgm.-Stellv.in
Mag.a Oppitz-Plörer
GR Mag. Anzengruber für Bgm.Stellv. Gruber
GRin Bex BSc für StRin
Mag.a Schwarzl