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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.25

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- 706 -

Neuwidmung ein entsprechender Flächenzuwachs entsteht, wurde bereits angesprochen. Es wurde bereits ein Modell ausgearbeitet, zu dem derzeit das Klubstellungsnahme-Verfahren läuft. Ich hoffe, dass sich
alle intensiv damit beschäftigen und sich informieren. Wir haben das Thema in unserem Klub am letzten Montag über drei Stunden behandelt.
Das Modell soll regeln, was die Stadt Innsbruck bekommt, wenn jemandem durch
Umwidmung ein Flächenzuwachs entsteht,
der durchaus auch sehr viel Geld wert ist.
Wir wollen davon einen Anteil nicht nur für
den geförderten Wohnbau, sondern auch
vor allem für den förderungsnahen Wohnbau haben. Es ist also genau für jene Gruppen, die es sich vielleicht gerade nicht am
freifinanzierten Markt leisten können, aber
doch zu viel verdienen, dass sie nicht in den
geförderten Markt kommen.
Da wird man sicher auch Anpassungen bei
den Vergaberichtlinien brauchen. Ich bin der
Meinung, dass man diese noch evaluieren
und entsprechend überarbeiten muss. Das
ist aber schon in unserem Regierungsübereinkommen enthalten.
Wichtig ist, dass beim Campagne-Areal erstmals in der Geschichte der Stadt Innsbruck - befristete Mietwohnungen angeboten werden. Es sind die sogenannten Starter-Wohnungen. Die sollen genau jenen zugutekommen, die erstmals von Zuhause
ausziehen, die noch nicht so viel verdienen,
weil sie noch in Ausbildung stehen, damit
sie unkompliziert zu einer einigermaßen
ausgestatteten Wohnung für drei oder fünf
Jahre kommen.
Ich möchte noch kurz auf die öffentlichen
Grundstücke generell eingehen. Es ist
heute von Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer
schon gesagt worden und wir haben das
hier immer wieder betont: Der größte Skandal, den wir in diesem Zusammenhang in
der Republik Österreich hatten, das war der
Verkauf der Wohnungen der Bauen und
Wohnen Gesellschaft mbH (BUWOG). Mit
Verkäufen, wie jenem der Bundesforste,
setzt sich das jetzt nahtlos fort.
Ich werde mich persönlich dafür einsetzen,
dass wir hier im Gemeinderat eine Resolution zustande bringen, mit der wir den Bundesgesetzgeber auffordern, in Zukunft von
GR-Sitzung 15.11.2018

solchen Verkäufen an Private Abstand zu
nehmen.
Man muss dazu sagen, wenn Bundesministerin Köstinger das jetzt rückabgewickeln
würde, müsste sie sich dem Bundesrechnungshof verantworten, wenn er vorrechnet,
dass dafür mehr Geld verlangt hätte werden
können. Das heißt, es braucht entsprechende Rahmenbedingungen für solche
Entscheidungen.
Es gäbe noch viel mehr zu sagen, allein die
Redezeit ist um.
StR Federspiel: Ich beginne positiv. Den
Brief, der an die Mieter städtischer Wohnungen geht, den finde ich sehr positiv. Die
Starter-Wohnungen sind auch ein positiver
Ansatz.
Zu meiner Person: Ich bin nun fast 60 Jahre
in der Stadt Innsbruck. Ich glaube, man
könnte mich schon als Innsbrucker bezeichnen.
(Bgm. Willi: Tun wir doch!)
Was noch interessant ist, GR Wanker, städtische Wohnungen sind zum Teil ebenfalls
überteuert, weil die Betriebskosten in manchen Fällen höher als die Mieten sind.
Auf die Leerstandsmobilisierung freue ich
mich schon. Da werden alle Schiffbruch erleiden! Was die Änderung des Mietrechtsgesetzes (MRG) anbelangt, im Koalitionsabkommen zwischen ÖVP und FPÖ ist das
enthalten. Das müsste entsprechend umgesetzt werden, schauen wir einmal!
Intersannt ist die Blasius-Hueber-Straße,
die hier einige Male erwähnt worden ist. Ich
frage mich, wie die Stadt Innsbruck aus diesem Vertrag herauskommen will. Soviel ich
informiert bin, haben Bgm. Willi, Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer und StRin
Mag.a Schwarzl bereits unterschrieben.
Ich nehme an, dass im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
damals nicht ausreichend informiert wurde,
denn es war ein einstimmiger Beschluss.
Wir werden sehen, wie es da weitergeht.
Zu GR Onay: Es wundert mich! Du warst
doch Teil der letzten Koalition. (Unruhe im
Saal)
Warst Du Teil der letzten Koalitionsregierung oder nicht?