Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.93
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den Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte das erste Mal
informiert, dass anstatt Wohnungen an
diesem Standort ein Hotel entwickelt
werden sollte?
10. Wann und von wem wurde der Auftrag
erteilt, dieses Gebäude als charakteristisches Gebäude gemäß Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003 zu
erklären?
11. Wann und wie wurde der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte über die Beauftragung als
charakteristisches Gebäude gemäß
SOG 2003 informiert?
12. War aus den Unterlagen am
SharePoint zur Ausschussvorbereitung
des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte für den
28.06.2018, betreffend die Aktenzahl
Maglbk/16418/SP-PA-IN/1 ersichtlich,
dass zuvor ein Wohnbauprojekt geplant
war bzw. der Stadt vorgelegt wurde?
13. War aus den Unterlagen am
SharePoint zur Ausschussvorbereitung
des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte für den
28.06.2018, betreffend die Aktenzahl
Maglbk/16418/SP-PA-IN/1 ersichtlich,
dass die Stadt hier je ein Angebot für
Kauf bzw. Baurecht gelegt hat?
14. Sind in den Unterlagen am SharePoint
zur Ausschussvorbereitung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte für den 28.06.2018,
betreffend die Aktenzahl
Maglbk/16418/SP-PA-IN/1, Visualisierungen, Ansichten und Pläne des Hotelobjekts vorhanden?
15. Wann und wer hat dem Bauwerber die
Zustimmung erteilt, ein Hotelprojekt an
diesem Standort dem Sachverständigenbeirat nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz vorzulegen?
16. War das aktuelle Hotelprojekt je im Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) und
wenn ja, wann?
Mag. Anzengruber BSc, Mag. Falch,
Mag.a Lutz und Dr.in Winkel, alle eigenhändig
GR-Sitzung 15.11.2018
37.
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des
Gemeinderates vom 11.10.2018
37.1
GfGR/104/2018
ErsatzgemeinderätInnen als Zuhörerinnen in gemeinderätlichen
Ausschüssen (ALI, NEOS, GERECHT und FRITZ)
GR Plach: Als Vorsitzender des Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses möchte ich eine Anmerkung anbringen.
Auf der einen Seite ist eine Einladung an
alle kleinen Oppositionsfraktionen ergangen, sich aktiv in den Prozess der Stadtrechtsreform einzubringen. Ganz besonders
negativ möchte ich in diesem Zusammenhang die Liste FRITZ erwähnen, weil sie mit
einer Tradition des Gemeinderates, dem ich
noch nicht lange angehören darf, gebrochen
hat.
Und zwar hat die Liste FRITZ im Tiroler
Landtag, ohne die Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck, einen Antrag zur Abänderung des Stadtrechts der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) gestellt.
Damit wäre ein Präzedenzfall geschaffen,
der dem Gemeinderat niemals passieren
sollte, nämlich, dass das Land Tirol unser
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) verfasst, ohne dass der Gemeinderat einen Änderungsvorschlag vorlegt.
Natürlich ist das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ein Landesgesetz, aber es ist guter Usus, dass wir als
Gemeinderat einen Vorschlag beschließen,
der dem Landtag Tirols übermittelt wird. Im
Land Tirol wird es dann ohnehin so verändert, wie sie es für richtig halten. Es ist guter
Usus, dass wir uns vorab im Gemeinderat
über die Veränderungen beraten, um es anschließend an den Landtag Tirols zu übermitteln.
Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
GR Onay: Ich kann mich der Zuweisung
dieses Antrags an den Stadtsenat nur anschließen. Was die ErsatzgemeinderätInnen
anbelangt, hast Du, GR Plach, gesagt, dass
die Liste FRITZ besonders negativ aufgefal-