Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.100

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- 781 -

Das Instrument der Planungsverbände, so
wie sie landesgesetzlich aufgestellt wurden,
muss man sicherlich "semper renovanda"
hinterfragen: Mit welchen Kompetenzen
sind derartige Planungsverbände ausgestattet bzw. wenn dabei Entscheidungen getroffen werden, wie rechtsverbindlich sind sie?
Werden diese durch das Land Tirol mitgetragen bzw. wie weit lässt man sich in die
Autonomie der einzelnen Entscheidungen
der Gemeinden hineinreden?
StRin Dengg: Bei dem Workshop von der
Vitalregion über Innsbruck - Patscherkofel
bis Glungezer haben wir diese Thematik behandelt und das Projekt wurde noch nicht
fertig gestellt. Ist es dann sinnvoll, wenn
man in die Gemeinde Kematen geht, um
dort den nächsten Verband zu gründen?
Bgm.-Stellv. Gruber: Die Vitalregion über
Innsbruck - Patscherkofel bis Glungezer war
eine Initiative, die nicht ganz die gleichen
Grenzen und dieselben Gemeinden implementiert wie der Planungsverband - Innsbruck und Umgebung.
Der Prozess Vitalregion über Innsbruck Patscherkofel bis Glungezer war ein gut
moderierter Prozess, aber der Planungsverband - Innsbruck und Umgebung selbst umfasst andere Gemeinden. Es ist an sich kein
schlechter Impuls. Man muss einfach die
Arbeit weiter fortführen sowie Maßnahmen
setzen.
Bgm.-Stellv. Mag. Oppitz-Plörer: Zur
tatsächlichen Berichtigung möchte ich etwas zur Antragsbegründung anmerken.
Dort steht, dass zehn Jahre vergangen sind,
in denen keinen gemeinsamen Anstrengungen unternommen worden sind.
in

a

Wir haben in dieser Zeit aber vier Studien in
Auftrag gegeben. Wir haben eine Handelseine Sportflächen-, eine Mobilitäts- sowie
eine Freizeiteinrichtungsstudie durchführen
lassen. Es hat also durchaus aufwendige
Studien gegeben. Es gibt den Vorschlag die
Planungsverbände ersatzlos zu streichen,
auf Grund fehlender Rückkoppelung mit den
Entscheidungen des Landes Tirols.
GR Mag. Krackl: Die Planungsverbände
wären prinzipiell eine sehr gute, aber zahnlose Sache. Solange sie nicht verbindlich für
andere sind, wird die Umsetzung sehr
schwierig sein. Man sieht es am Beispiel
Dänemark. Dort gibt es das Umdenken,
GR-Sitzung 15.11.2018

dass man Stadtregionen einfach vergrößert.
Dies wäre bei uns auch keine schlechte
Idee, aber das ist ein Wunsch, der wahrscheinlich noch jahrzehntelang kein Gehör
im Land Tirol finden wird.
Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Seidl in der Sitzung des
Gemeinderates am 11.10.2018 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
37.3

GfGR/121/2018
Umsetzung der Richtlinien des
Landes Tirol zur Mietzins- und Annuitätenbeihilfe (GR Lukovic, BA)

GR Lukovic, BA: Wie Ihr alle wahrscheinlich wisst, hat das Land Tirol am 05.09.2018
eine neue Richtlinie zur Mietzins- und Annuitätenbeihilfe erlassen, die unter anderem
fünf sehr wichtige und neue Punkte beinhaltet. Zum einen eine soziale Treffsicherheit
bei Studierenden, indem die Einkommen
der Eltern tatsächlich nachgewiesen werden
müssen.
Zweitens empfangen die Leute, die Mietzinsbeihilfe erhalten, tatsächlich mehr Geld.
Der Anteil, den das Land Tirol beisteuert,
wird von 70 % auf 80 % angehoben. Es wird
keine Bestätigung der VermieterInnen mehr
benötigt, um Mietzinsbeihilfe zu beantragen,
was sich sehr positiv auf den Wohnungsmarkt auswirken wird.
Zwar wird ein Effekt nicht sofort spürbar
sein, aber in naher Zukunft, spätestens,
wenn bestehende Mietverhältnisse neu geregelt werden. Der wohl relevanteste Punkt
dabei ist die tirolweite Harmonisierung auf
zwei Jahre. Im Antrag aus dem Jahre 2016
stand selbst, dass die dreijährige Frist nur
solange gültig ist, bis das Land Tirol einheitliche Anwartschaften festlegt. Dies wurde
mit der neuen Richtlinie getan und deshalb
sollten wir dem alten Antrag aus dem
Jahre 2016 gerecht werden und ihn umsetzen.