Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.101

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Wenn man sich die Entscheidungen in den
Protokollen von damals ansieht, die zur Einführung dieser dreijährigen Frist geführt haben, sollten wir diese bessere Richtlinie umsetzen, um Rechtssicherheit für alle InnsbruckerInnen zu ermöglichen, die sobald
wie möglich erfahren möchten, ob sie weiterhin Mietzinsbeihilfe beziehen können oder nicht.
Wenn wir die neue Richtlinie des Landes
nicht umsetzen, wird uns kein Geld mehr
zur Verfügung gestellt. Dann hätten wir einen Erklärungsnotstand gegenüber der Innsbrucker Bevölkerung.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Die Richtlinie
des Landes Tirols wird nicht von selbst umgesetzt. Wir brauchen für die Umsetzung im
Gemeindegebiet der Stadt Innsbruck einen
Beschluss des Gemeinderats. In der Gemeinde Zirl wurde dies bereits beschlossen.
Also wir sind nicht die Ersten bei dieser Sache.
Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
GRin Mag.a Seidl: Zwei Fragen bezüglich
des Antrages möchte ich noch stellen. Es ist
zwar wichtig, die Richtlinie des Landes umzusetzen, aber mit zwei Änderungen oder?
Zum einen, dass man die Erträge einer Teilzeitbeschäftigung durch die Summe von
€ 800,-- ersetzt. Der zweite Fall ist bei
Nichterbringung von Unterhaltszahlungen
der Eltern, also wenn zum Beispiel meine
Eltern verpflichtet sind, mich in meinem Studium finanziell zu unterstützen und ich dieses Geld nie erhalte, müsste ich eigentlich
meine Eltern verklagen.
GR Wanker: Ich spreche mich sehr dafür
aus, diesen Antrag dem Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung zuzuweisen, da er
einige Punkte enthält, die geprüft werden
müssen. Es wird mit diesem Antrag auch
eine Abänderung der Richtlinien des Landes Tirols beabsichtigt. Hierbei stellt sich
die Frage, ob bei einer einseitigen Abänderung durch die Stadt Innsbruck das Land Tirol überhaupt noch gewillt ist, 80 % der
Mietzinsbeihilfe zu übernehmen. Ich denke,
bei diesem Antrag gibt es sehr viele Fragezeichen, was die Überprüfung angeht.

GR-Sitzung 15.11.2018

GR Lukovic, BA: Diese weiteren Verbesserungen, die in dem Antrag enthalten sind,
stehen natürlich nicht im Widerspruch zur
Richtlinie des Landes Tirols. Sie adaptieren
und vertiefen die Richtlinie nur, weil es
keine Punkte sind, die ihr zuwiderlaufen.
Insofern wird es keinen Konflikt mit dem
Land Tirol geben. Nein, viel mehr übererfüllen bzw. verbessern wir mit diesem Antrag
die Richtlinien und ich denke, dass wir dies
ruhig umsetzen können, wenn wir dadurch
den InnsbruckerInnen ein besseres Mietzinsbeihilfensystem anbieten können.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Lukovic, BA in der Sitzung des
Gemeinderates am 11.10.2018 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
37.4

GfGR/122/2018
Stadt Innsbruck, Sichtbarkeit von
Lesbian Gay Bisexual Trans Intersex Queer (LGBTIQ) (GR Lechleitner)

GR Lechleitner: Eine Brücke in der Stadt
Innsbruck wurde, dank Unterstützung vieler
Personen hier im Raum, bereits dreimal beflaggt. Es ist ein sichtbares Zeichen für Solidarität, Akzeptanz und Vielfalt. Das bei InnsbruckerInnen gleichermaßen gut ankommt wie bei Gästen und Medien. Es wäre
an der Zeit, diese Aufgabe in die Hände der
Stadt Innsbruck zu legen.
Ich ersuche um
Annahme des Antrags.
GR Mag. Krackl: Wir werden den Antrag
durchaus unterstützen. Wir haben durchaus
andere Beflaggungen bzw. Aushänger beim
Rathaus angebracht, für die kein Beschluss
vom Gemeinderat gebraucht wird. Herr Bürgermeister hat in einer Anfragebeantwortung festgestellt, dass er als oberster Vorgesetzter des Stadtmagistrats dies anordnen
kann. Deshalb brauchen wir den Beschluss
eventuell gar nicht, aber im Sinne der Symbolik und des Signals nach außen, dass wir
eine offene Stadt Innsbruck sind, unterstützen wir den Antrag gerne.
GR Onay: Natürlich werde ich dies unterstützen. Ich habe einen ähnlichen Antrag
gestellt, bei dem ein Beschluss erforderlich