Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.101
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3.2 Medienkompetenz
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Rundschreiben
Umgang mit Medien
Im Rahmen des Projektes „Risikomanagement“ sind auch Richtlinien
im Hinblick auf den Umgang mit Medien entwickelt worden und sind
diese für die Mitarbeiter der Stadt Innsbruck mit 15.10.2016 in Kraft getreten.
Darin wurde u.a. festgehalten, dass Kommunikation „für die Stadt Innsbruck Selbstverständlichkeit und Service zugleich ist. Im Rahmen der
Kommunikation nach außen sind dabei stets die Grundsätze der sachlichen Richtigkeit, Raschheit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie der Bürgerorientierung zu beachten.
Dabei muss trotz transparenter Verwaltung die Amtsverschwiegenheit
zu jedem Zeitpunkt gewahrt werden.“
Des Weiteren wurde mit gegenständlichem Schreiben darüber informiert, dass zum einen der Bürgermeister die Stadt Innsbruck in allen
Angelegenheiten nach außen vertritt und demzufolge jenes Organ ist,
dem die Entscheidungskompetenz und letztendlich die Verantwortung
zukommt. Zum anderen war „… die Stabstelle Kommunikation und Medien im Sinne der Magistratsgeschäftsordnung jene Organisationseinheit, die die Kommunikation nach außen gestaltet“.
Im Zusammenhang mit dem Austausch oder der Übertragung von Informationen waren insbesondere nachstehende Aufgaben zu erfüllen:
Aktualisierung
Rundschreiben –
Empfehlung
(Erste) Anlaufstelle des Magistrates der Stadt Innsbruck für Journalisten
Organisation von Medienterminen und entsprechende Berichterstattungen (Medienanfragen)
Zurverfügungstellung von Texten, Fotos sowie Informationen für
nicht städtische Medien
Informationskonzepte und Public-Relation-Betreuung für städtische
Projekte, v.a. im Rahmen von Bürger-Beteiligungsverfahren
Öffentlichkeitsarbeit (Presseaussendungen, Pressekonferenzen,
etc.) in Abstimmung mit den Ressortverantwortlichen
Koordination der Kommunikation in den Sozialen Medien
Bezugnehmend auf die im Jahr 2018 erfolgte organisationsrechtliche
Änderung der Aufbauorganisation der Stadt Innsbruck hat die Kontrollabteilung angeregt, das hier auszugsweise wiedergegebene Rundschreiben „Umgang mit Medien“ aus dem Jahr 2016 inhaltlich aber v.a.
auf die formale Richtigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls einer
Aktualisierung zuzuführen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass sich zum Thema Umgang mit Medien inhaltlich nichts geändert hat und die neu geschaffene Geschäftsstelle für Kommunikation
und Medien die erste Anlaufstelle für Medienanfragen darstellt.
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Zl. KA-10588/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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