Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.130

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- 811 -

Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister Georg Willi und Kulturstadträtin Mag.a Schwarzl mögen in die laufenden Gespräche mit dem Land Tirol als
Eigentümer über die künftige Nutzung der
Rotunde am Rennweg als eine eingehend
zu prüfende, seriöse Möglichkeit das Projekt
"Sehmaschine" (siehe Anhang!) aufnehmen.
Heisz, Buchacher, Mag.a Mayr und Plach,
alle eigenhändig
41.10 GfGR/188/2018
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), zusätzliche Fahrt bei der Linie "F"
(GRin Dr.in Winkel)
GRin Dr.in Winkel und MitunterzeichnerInnen stellen laut beiliegender Begründung
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt mit den
zuständigen Dienststellen der Stadt Innsbruck zu prüfen, ob die die letzte Fahrt der
Buslinie F um 22:18 Uhr von der Haltestelle
Anichstraße/Rathausgalerie um eine weitere Fahrt um 22:33 Uhr (15 Minuten später)
ergänzt werden kann. Dabei sind vor allem
die Wochenenden zu beachten.
Dr.in Winkel, Gruber, Mag. Anzengruber BSc, Mag.a Lutz und Wanker, alle eigenhändig
41.11 GfGR/189/2018
Begründung einer Städtepartnerschaft mit Verona (StR Federspiel)
StR Federspiel und MitunterzeichnerInnen
stellen laut beiliegender Begründung folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Bgm.-Stellv. Mag. Christine Oppitz-Plörer
wird beauftragt, zeitnah in Verhandlungen
mit den zuständigen Vertretern der Stadt
Verona hinsichtlich der Begründung einer
offiziellen Städtepartnerschaft zu treten.
Federspiel, Denz, Dengg, Gregoire, Lassenberger, Kunst, Kurz und Schmidt, alle eigenhändig
GR-Sitzung 15.11.2018

41.12 GfGR/190/2018
Wohnungen, Informationsplattform für mögliche Zu- und Abschläge bei Richtwertmieten
(GR Plach)
GR Plach und MitunterzeichnerInnen stellen laut beiliegender Begründung folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen
Herr Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Ämtern eine transparente Aufstellung möglicher zulässiger
Zu- und Abschläge bei Wohnungen, die
dem Richtwertmietzins unterliegen, zu erstellen. Insbesondere sollen Informationen
hinsichtlich des festgelegten Richtwertmietzinses und Anhaltspunkte für Lagezuschläge zur Verfügung gestellt werden, um
überhöhte Mieten zu verhindern. Diese sollen auf der Website der Stadt Innsbruck veröffentlicht werden.
Plach, Buchacher und Heisz, alle eigenhändig
41.13 GfGR/191/2018
Schaffung von leistbarem Wohnraum als grundsätzliches Bekenntnis (GR Mag. Falch)
GR Mag. Falch und MitunterzeichnerInnen
stellen laut beiliegender Begründung folgenden Antrag:
Als Resolution und grundsätzliches Bekenntnis der Stadt Innsbruck gestellt:
Projekte zur Schaffung von Wohnraum haben für die Stadt Innsbruck Priorität. Die
Stadt verpflichtet sich dabei selbst, mit ihren
Beteiligungsunternehmen, insbesondere die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG), als erste Option bei dafür geeigneten
Projekten die Realisierung von leistbarem
Wohnraum, inklusive studentischem Wohnen, in Betracht zu ziehen und mit Nachdruck umzusetzen.
Bei der Veräußerung oder Nutzung von öffentlichen Grundflächen bzw. jenen Flächen, die mit öffentlichen Mitteln angekauft
wurden, ist bei jeder Entscheidung auch das
öffentliche Wohl und nicht nur das reine Gewinnstreben im Auge zu behalten, damit ein